Abmahnung Tauschbörse Filesharing: Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD]
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 6.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 371 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Bravo The Hits 2011, Fareds, Werk
Auf den Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] sind insgesamt 44 Werke enthalten. Es drohen daher eine Vielzahl von Abmahnungen, wenn nicht zeitnah nach der ersten Abmahnung richtig reagiert wird.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg etwa mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Echt“ von „Glasperlenspiel“ für Christian Königseder als „(Mit)Komponist und (Mit)Texter“ ab. Das Lied ist u.a. auf dem Sampler „ Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] “ enthalten. Es wird angeboten, die Angelegenheit durch die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung von € 450,00 beizulegen. Da hier mit „Christian Königseder“ ein „(Mit)Komponist und (Mit)Texter“ abmahnt ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Rechteinhaber, etwa der/die Tonträgerhersteller oder weitere Urheber, zusätzlich ihre Rechte an dem Werk bzw. der Tonaufnahme geltend machen.
Zudem besteht wie bei allen Samplern oder Chart-Containern die Gefahr, dass Inhaber von Rechten an anderen auf den Bravo The Hits 2011 enthaltenen Liedern weitere Abmahnungen senden.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Auf den Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] sind insgesamt 44 Werke enthalten:
Disk: 1
1. Geronimo - Aura Dione
2. Moves Like Jagger - Maroon 5 Feat. Christina Aguilera
3. We Found Love - Rihanna Feat. Calvin Harris
4. Hangover - Taio Cruz Feat. Flo Rida
5. On The Floor - Jennifer Lopez Feat. Pitbull
6. Give Me Everything - Pitbull Feat. Ne
7. More - Usher
8. Yeah 3x - Chris Brown
9. Sweat - Snoop Dogg vs. David Guetta
10. Party Rock Anthem - LMFAO Feat. Lauren Bennett & GoonRock
11. The Time (Dirty Bit) - The Black Eyed Peas
12. Born This Way - Lady Gaga
13. Mirrors - Natalia Kills
14. Taken By A Stranger - Lena
15. Way Back Home - Bag Raiders
16. Changed The Way You Kiss Me - Example
17. Levels - Avicii
18. Loca People (What The F**k!) - Sak Noel
19. Welcome To St. Tropez - DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna
20. Danza Kuduro - Lucenzo Feat. Don Omar
21. Mr. Saxobeat - Alexandra Stan
22. Call My Name - Pietro Lombardi
Disk: 2
1. Video Games - Lana Del Rey
2. New Age - Marlon Roudette
3. Rolling In The Deep - Adele
4. Grenade - Bruno Mars
5. A Night Like This - Caro Emerald
6. You And Me (In My Pocket) - Milow
7. Over The Rainbow - IZ
8. Stay - Hurts
9. I Won't Let You Go - James Morrison
10. Price Tag - Jessie J feat. B.o.B
11. When We Stand Together - Nickelback
12. Mr. Know It All - Kelly Clarkson
13. Nur noch kurz die Welt retten - Tim Bendzko
14. Nur in meinem Kopf - Andreas Bourani
15. Echt - Glasperlenspiel
16. Still - Jupiter Jones
17. Pumped Up Kicks - Foster The People
18. Hollywood Hills - Sunrise Avenue
19. E.T. - Katy Perry
20. Molotov - Seeed
21. Coming Home - Diddy
22. Hungry Eyes - Culcha Candela
Neben dem Werk „Echt“ von „Glasperlenspiel“ für Christian Königseder werden derzeit Rechteverletzungen an einer Reihe von weiteren Werken abgemahnt.
In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heisst es u.a. in Bezug auf die Zurordnung der ermittelten IP-Adresse, diese sei „eindeutig“ dem Internetanschluss des Abgemahnten zuzuordnen. Dies kann im Einzelfall aber einer Diskussion würdig sein. Nach dem Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 24.03.2011) kann sich ein Kläger nicht auf Beweiserleichterungen stützen, wenn er keinen Beweis dafür angeboten hat, dass ein Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Für die Entkräftung der tatsächlichen Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine von diesem Anschluss aus begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, genügt es, dass die ernsthafte Möglichkeit eines von der Lebenserfahrung, auf die die Vermutung gegründet ist, abweichenden Geschehensablaufs feststeht. Das kann naheliegender Weise oft der Fall sein.
Es ist dennoch oft sinnvoll, zumindest eine modifizierte – d.h. nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abzugeben, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten oder sonstigen Schadensersatz enthält. Mit Abgabe einer solchen ausreichenden Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst ggf. auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.
Den Abgemahnten wird – wie meistens bei Filesharing-Abmahnungen – eine kurze Frist (in dem mir vorliegenden Fall von 9 Tagen) zur Reaktion, d.h. zur Rücksendung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, gesetzt. Betroffene sollten die von dem Rechteinhaber gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, sondern sich direkt nach Erhalt der Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt für „gewerbliche Schutzrechte“, also einen „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ wenden.
In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen und der Abgemahnte schneidet sich u.U. ohne Notwendigkeit wichtige Verteidigungswege ab.
Bitte beachten Sie, dass der vorstehende Artikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellt und die konkrete Beratung im Einzelfall nie ersetzen kann.
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