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Abmahnung Tauschbörse Filesharing: Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD]

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
6.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 371 Aufrufe
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Abmahnung, Bravo The Hits 2011, Fareds, Werk

Auf den Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] sind insgesamt 44 Werke enthalten. Es drohen daher eine Vielzahl von Abmahnungen, wenn nicht zeitnah nach der ersten Abmahnung richtig reagiert wird.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg etwa mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Echt“ von „Glasperlenspiel“ für  Christian Königseder als „(Mit)Komponist und (Mit)Texter“ ab. Das Lied ist u.a. auf dem Sampler „ Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] “ enthalten. Es wird angeboten, die Angelegenheit durch die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung von € 450,00 beizulegen. Da hier mit „Christian Königseder“ ein „(Mit)Komponist und (Mit)Texter“ abmahnt ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Rechteinhaber, etwa der/die Tonträgerhersteller oder weitere Urheber, zusätzlich ihre Rechte an dem Werk bzw. der Tonaufnahme geltend machen.

Zudem besteht wie bei allen Samplern oder Chart-Containern die Gefahr, dass Inhaber von Rechten an anderen auf den Bravo The Hits 2011 enthaltenen Liedern weitere Abmahnungen senden.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
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Auf den Bravo The Hits 2011 [Doppel-CD] sind insgesamt 44 Werke enthalten:

Disk: 1           

1. Geronimo - Aura Dione

2. Moves Like Jagger - Maroon 5 Feat. Christina Aguilera

3. We Found Love - Rihanna Feat. Calvin Harris    

4. Hangover - Taio Cruz Feat. Flo Rida       

5. On The Floor - Jennifer Lopez Feat. Pitbull         

6. Give Me Everything - Pitbull Feat. Ne     

7. More - Usher         

8. Yeah 3x - Chris Brown     

9. Sweat - Snoop Dogg vs. David Guetta    

10. Party Rock Anthem - LMFAO Feat. Lauren Bennett & GoonRock     

11. The Time (Dirty Bit) - The Black Eyed Peas     

12. Born This Way - Lady Gaga       

13. Mirrors - Natalia Kills       

14. Taken By A Stranger - Lena      

15. Way Back Home - Bag Raiders

16. Changed The Way You Kiss Me - Example      

17. Levels - Avicii      

18. Loca People (What The F**k!) - Sak Noel        

19. Welcome To St. Tropez - DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna            

20. Danza Kuduro - Lucenzo Feat. Don Omar        

21. Mr. Saxobeat - Alexandra Stan  

22. Call My Name - Pietro Lombardi

Disk: 2           

1. Video Games - Lana Del Rey      

2. New Age - Marlon Roudette         

3. Rolling In The Deep - Adele         

4. Grenade - Bruno Mars      

5. A Night Like This - Caro Emerald            

6. You And Me (In My Pocket) - Milow       

7. Over The Rainbow - IZ     

8. Stay - Hurts           

9. I Won't Let You Go - James Morrison     

10. Price Tag - Jessie J feat. B.o.B

11. When We Stand Together - Nickelback            

12. Mr. Know It All - Kelly Clarkson

13. Nur noch kurz die Welt retten - Tim Bendzko   

14. Nur in meinem Kopf - Andreas Bourani

15. Echt - Glasperlenspiel     

16. Still - Jupiter Jones         

17. Pumped Up Kicks - Foster The People

18. Hollywood Hills - Sunrise Avenue          

19. E.T. - Katy Perry

20. Molotov - Seeed  

21. Coming Home - Diddy    

22. Hungry Eyes - Culcha Candela

Neben dem Werk „Echt“ von „Glasperlenspiel“ für  Christian Königseder werden derzeit Rechteverletzungen an einer Reihe von weiteren Werken abgemahnt.

In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heisst es u.a. in Bezug auf die Zurordnung der ermittelten IP-Adresse, diese sei „eindeutig“ dem Internetanschluss des Abgemahnten zuzuordnen. Dies kann im Einzelfall aber einer Diskussion würdig sein. Nach dem Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 24.03.2011) kann sich ein Kläger nicht auf Beweiserleichterungen stützen, wenn er keinen Beweis dafür angeboten hat, dass ein Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Für die Entkräftung der tatsächlichen Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine von diesem Anschluss aus begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, genügt es, dass die ernsthafte Möglichkeit eines von der Lebenserfahrung, auf die die Vermutung gegründet ist, abweichenden Geschehensablaufs feststeht. Das kann naheliegender Weise oft der Fall sein.

Es ist dennoch oft sinnvoll, zumindest eine modifizierte – d.h. nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abzugeben, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten oder sonstigen Schadensersatz enthält. Mit Abgabe einer solchen ausreichenden Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst ggf. auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.

Den Abgemahnten wird – wie meistens bei Filesharing-Abmahnungen – eine kurze Frist (in dem mir vorliegenden Fall von 9 Tagen) zur Reaktion, d.h. zur Rücksendung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, gesetzt. Betroffene sollten die von dem Rechteinhaber gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, sondern sich direkt nach Erhalt der Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt für „gewerbliche Schutzrechte“, also einen „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ wenden.

In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen und der Abgemahnte schneidet sich u.U. ohne Notwendigkeit wichtige Verteidigungswege ab.

Bitte beachten Sie, dass der vorstehende Artikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellt und die konkrete Beratung im Einzelfall nie ersetzen kann.

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