Abmahnung Schwangere Kündigungsschutzklage

15. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kasontium
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)
Abmahnung Schwangere Kündigungsschutzklage

Hallo,

meine Frau ist Schwanger, und im laufenden Verfahren
einer Kündigungsschutzklage.
Sie hat darauf bestanden, bis zur Güteverhandlung der Kündigungsschutzklage weiterzuarbeiten.
Die Kündigungsschutzklage hat sie erweitert mit den Antrag auf Weiterbeaschäftigung. Das hat sie die Tage den Arbeitgeber eröffnet, er hat auch zugestimmt.
Am selben Tag, eine Stunde später, hat meine Frau eine Abmahnung bekommen, eine zum Chef nahestehende Kollegin hat Kleinigkeiten gesammelt, sogar die Arbeit meiner Frau manipilert und eine Abmahnung verfasst, die der Chef unterschrieben hat. Meine Frau soll diese nun unterschreiben.
Dazu wird sie des öfteren angeschrien und isoliert.
Bei der Abmahnung wollen wir nun eine Gegendarstellung machen und eine Beschwerde beim Chef einreichen.

Es ist sehr viel Stress und wir haben Angst, dass es die Schwangerschaft beeinflusst.

Wir wollen aber diese Ungerechtigkeit nicht zulassen.
Es wäre schön, wenn jemand Erfahrungen zu diesen Problemen hat und diese mit uns teilen kann.

Vielen Dank und freundliche Grüße




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-- Editiert Kasontium am 15.10.2014 16:34

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Deine Frau sollte sich hier mal durch die Abmahnungsbeiträge durchlesen. Dann würde sie wissen: abheften, evtl. Gegendarstellung, wird aber erst interessant, wenn es wegen derselben Vorfälle zur Kündigung kommt. Ansonsten, keinen Stress machen. Abwarten.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Gefahr ist großer dass und in so einer Situation auf jede glichkeit reagiert wieder bekannte Stier auf das rote Tuch. Also: kühlen Kopf bewahren und möglichst nicht überreagieren. Offenkundig kommt nun die Phase, in der der Arbeitgeber klarmachen will , dass deine Frau nicht mehr erwünscht ist . Das muss man aushalten können und das erfordert ein starkes Nervenkostüm . Deine Frau sollte sich also gut überlegen ob sie tatsächlich bei diesem Arbeitgeber weiter arbeiten will .

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
Die Kündigungsschutzklage hat sie erweitert mit den Antrag auf Weiterbeaschäftigung. Das hat sie die Tage den Arbeitgeber eröffnet, er hat auch zugestimmt.

Es war ein Fehler dem Arbeitgeber schon vorher zu sagen, das man gerade die Klage erweitert hatte.
Da versucht jetzt der Arbeitgeber eben Druck aufzubauen.

quote:
Meine Frau soll diese nun unterschreiben.


Wozu Unterschreiben wenn die Tatsachen nicht stimmen?


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

primär geht es um den Sachstand, dass Ihre Frau eine Abmahnung erhalten hat. Den Inhalt der Abmahnung offenbaren Sie nicht. Insofern kann keine Einschätzung darüber abgegeben werden, ob diese arbeitsgerichtlicher Prüfung stand hält. Nicht selten werden Abmahnungen von Arbeitsgerichten deshalb "kassiert", weil Vorwürfe zu wenig spezifiziert sind. So wäre z. B. ein Vorwurf "Sie kommen ständig zu spät zur Arbeit" zu wenig spezifiziert. Würde (zutreffend) formuliert, "Sie sind an folgenden Tagen (Datumsangabe, Uhrzeitangabe) zu spät zur Arbeit gekommen ......" wäre die Spezifizierung erfüllt.

Hinzu kommen noch einige andere rechtliche Ansprüche an eine Abmahnung. Es kommt nicht darauf an, ob das Schriftstück Abmahnung heißt, es kommt darauf an, ob auch eine haltbare Abmahnung drin steckt.

Dazu kann hier nichts ohne Kenntnis des Abmahungstextes gesagt werden.




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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sehr viele Arbeitgeber bossen Ihre Arbeitnehmer, wenn diese gegen eine Kündigung klagen. Besonders dann, wenn ihre Rechtslage ungünstig ist.

quote:
Am selben Tag, eine Stunde später, hat meine Frau eine Abmahnung bekommen,

Das ist leider fast schon üblich im Umgang mit wehrhaften Mitarbeitern.
Auf die einzelnen Abmahnungen einzugehen lohnt definitiv nicht. Reaktion auch nicht. Die Güteverhandlung wird die Richtung weisen, und der Arbeitgeber baut solange Druck auf, bis Ihre Frau freiwillig geht. Nach dieser Abmahnung folgt halt die nächste. [color=red]Mit der Reaktion auf die Widersprüche versauen Sie und Ihre Frau sich sinnlos Ihre Freizeit.[/color]

Der Richter beim Arbeitsgericht sollte auf jeden Fall darüber informiert werden, in der Verhandlung genügt dazu.

quote:
Dazu wird sie des öfteren angeschrien und isoliert.

Das nun wieder sollte sich Ihre Frau auf keinen Fall gefallen lassen!!! Das ist natürlich ein Grund, sofort den Arbeitsplatz zu verlassen und den Vorfall bei Gericht auch zu benennen. In der Situation ist der Verbleib am Arbeitsplatz unzumutbar für eine Schwangere besonders. Unverschämtheit! Der Arzt weiß, was Ihre Frau da so erleidet?

quote:
Wir wollen aber diese Ungerechtigkeit nicht zulassen.
Verständlich aber:
Aus der Erfahrung lässt sich sagen, dass so ein Arbeitgeber nicht einfach nachgibt und die Nerven Ihrer Frau weiterhin strapazieren wird.
Dieses Bedürfnis, dort weiterzuarbeiten steht doch im eklatanten Widerspruch zu den Arbeitsbedingungen, die Ihre Frau dort findet.
Eine gute Abfindung auszuhandeln erscheint mir hier zukunftsweisender, eine richtig gute. Unter dem entgangenen Gehalt für die Zeit der Schwangerschaft sollte da keinem Ergebnis zugestimmt werden, wenn die Kündigung rechtswidrig war. Und dann mit Kind in Ruhe einen neuen Arbeitgeber suchen.
Angesichts der Arbeitsbedingungen sollte Ihre Frau aktuell mal lieber mit ihrem Arzt über ein Arbeitsverbot sprechen, da die Umstände ihr und dem Kind schaden.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei der Abmahnung wollen wir nun eine Gegendarstellung machen und eine Beschwerde beim Chef einreichen. <hr size=1 noshade>

Die Gegendarstellung ist ganauso sinnlos wie die Beschwerde bei demjenigen der die Abmahnung geschrieben hat.

Gegendarstellung kann man für sich schreiben, Beweise smmeln insbesondere für die Manipulationen, damit man etwas vor Gericht in der Hand hat.



quote:<hr size=1 noshade> Das ist natürlich ein Grund, sofort den Arbeitsplatz zu verlassen <hr size=1 noshade>

Nein, da sehe ich keinen Grund sie Arbeit zu verweigern, das könnte zur gerichtfesten, fristlosen Kündigung führen.

Normalerweise würde ich raten hier Beweise zusammeln und den Vorgesetzten per Einschreiben mit der Forderungum Abhilfe mitzuteilen.
Das kann man sich hier bekanntermaßen ja sparen.



quote:<hr size=1 noshade>Es ist sehr viel Stress und wir haben Angst, dass es die Schwangerschaft beeinflusst. <hr size=1 noshade>

Da sollte Die Frau doch mal ganz intensiv mit dem Arzt drüber reden. Schwangere in solchen Situationen kann man einfacher aus dem "Verkehr ziehen".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Sollte der Chef die Abmahnung zur unterschrift vorlegen u. unbedingt darauf bestehen das man sie unterschreibt, dann sollte man sich die Abmahnung genau durchlesen. Passagen wie "Der Inhalt der Abmahnung wird mit der Unterschrift bestätigt" durchstreichen, durch "Zur Kenntnis genommen" ergänzen u. kann sie dann unterschreiben - Man sollte hiervon unbedingt eine Kopie verlangen od. mit dem Handy ein Foto machen.
Alternativ soll sich der Arbeitgeber einen Zeugen holen der die Übergabe bezeugen kann.

Wie die anderen bereits geschrieben haben, ist es verschwendete Energie eine Gegendarstellung zu schreiben - Wenn man nicht aufpasst, dann liefert man dem Chef sogar noch Gründe für die nächste Abmahnung od. er kommt auf den Trichter u. die nächste Abmahnung ist "wasserdicht" formuliert.
Schlimmstenfalls erreicht man mit einer Gegendarstellung genau das Gegenteil von dem was man erreichen wollte.


Man sollte sich zwar seiner Rechte bewusst sein, jedoch sollte man mit seinem Wissen nicht hausieren gehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kasontium
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

@maestro1000 - ich hatte eine ähnliche Fragestellung Tage vorher gestellt, allerdings ging es dort mehr um den Fornfehler in der Klage.

Wir werden heute mit einem Anwalt sprechen, welche dann auch schaut, wie es mit Prozesskostenhilfe steht.
Eine Gegendarstellung zu der Abmahnung haben wir erstellt, weil die genannten Gründe sehr leicht zu widerlegen waren.

Diese Gegendarstellung anzunehmen, hat der Chef meiner erst verweigert anzunehmen, muss es aber.

Wir lassen uns nun, wenn es mit der Prozesskostenhilfe klappt, bei der Güteverhandlung klappt, von einem Anwalt vertreten.

Leider haben wir kein Feedback vom Arbeitsgericht, ob die Berichtigung des Beklagtenrubrums geklappt hat.

Aber wir schauen mal, was der Anwalt meint.

Vielen herzlichen Dank erstmal für die Hilfe,


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diese Gegendarstellung anzunehmen, hat der Chef meiner erst verweigert anzunehmen, muss es aber. <hr size=1 noshade>

Ich persönlich halte es nicht für zielführend, dauernd seine Rechtsposition zu schwächen und der Gegenseite die Verteidigungsstrategie offenzulegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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