Abmahnung Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare wegen Filesharing für DigiProtect erhalten
Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner 11.11.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1106 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Die in Frankfurt am Main, Dresden sowie in Berlin tätigen Rechtsanwälte und Notare Schalast & Partner mahnen im Namen und im Auftrag Ihrer Mandantin der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen, wie z.B. emule, BitTorrent ab.
In der meiner Kanzlei vorliegenden Abmahnung ist ein Musikstück mit Namen „Nichts ist zu spät“ von Luxuslärm (The Dome Vol. 55) betroffen.
Die Musikdatei soll in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten worden sein und so von anderen Dritten heruntergeladen werden.
In der Abmahnung wird ein Betrag von 290 Euro und die Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt. Die Verpflichtung besteht unter anderem darin, den bereits genannten Betrag in Höhe von 290 Euro zu zahlen.
Empfehlung für Vorgehen bei Abmahnung durch Schalast & Partner DigiProtect
1. Unterlassungserklärung bei Urheberrechtsverletzung
Die beigefügte Erklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben, es wird empfohlen allenfalls eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung abzugeben. Die dem Abmahnschreiben beigefügte Erklärung enthält eine zu weit gefasste Bestimmung zu den geforderten Anwaltskosten, die nicht abgegeben werden sollte.
Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Eine Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung räumt ebenfalls die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet damit zunächst eine mögliche einstweilige Verfügung, mit der dieser Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden könnte. Gleichfalls können Sie sich dann noch gegen die gemachten Vorwürfe zu Wehr setzen und die Abmahnung dem Grunde nach bestreiten.
2. Anwaltskosten bei Filesharing Abmahnung
Ebenso sollten die in dem Abmahnschreiben und die darin enthaltenen Details zur Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Dies betrifft den Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname, etc.
Eine Prüfung zur Angemessenheit und zur Höhe des geforderten Geldbetrages kann dann ebenfalls von einem auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Da jeder Fall gesondert zu beurteilen ist, erfordert dies eine persönliche Beratung. Dabei können Chancen für weitere Schritte vernünftig abgewogen werden.
Zusammenfassung
Ob eine Zahlung erfolgen sollte oder in welcher Höhe kann aufgrund der verschiedenen Konstellationen nur im Einzelfall entschieden werden.
Zumeist empfiehlt sich zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die eine mögliche einstweilige Verfügung verhindern wird. Lediglich über die Bezahlung und die Höhe der Abmahnkosten besteht dann noch Streit.
Gern stehe ich im Rahmen einer Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.
Daniel Baumgärtner
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