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Abmahnung Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare - DigiProtect GmbH – „Scooter - J’adore Hardcore“

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
2.2.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1383 Aufrufe
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Abmahnung

Im Auftrag der DigiProtect GmbH, selbsternannter Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mit Sitz in Frankfurt/Main, geht die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare derzeit wieder verstärkt gegen die unerlaubte Verwertung rechtlich geschützter Musikwerke vor. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Titel:

Scooter - J'adore Hardcore (enthalten u.a. auf der Bravo Hits 67)

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Jorma Hein
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Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, eine digitale Kopie der streitgegenständlichen Tonaufnahme in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten zu haben. Um welches Netzwerk es sich im Einzelnen handeln soll, ist den Schreiben allerdings nicht zu entnehmen.

Der DigiProtect GmbH soll das ausschließliche Recht zustehen, die bezeichnete Tonaufnahme im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Insoweit sei Sie alleinige Lizenznehmerin des Herstellers. Das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen stellt danach eine Urheberrechtsverletzung gem. §19a UrhG dar, die Ansprüche nach §97 UrhG auf Unterlassung und Schadensersatz auslöst.

Um ein gerichtliches Vorgehen der DigiProtect abzuwenden, werden die Abgemahnten zur Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 480 aufgefordert. Sollte diese Summe nicht auf einmal beglichen werden können, stehen unter einer angegebenen Webseite der DigiProtect Formulare für Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zum Download bereit.

Daneben wird wie üblich die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Von der vorschnellen Unterzeichnung kann aber nur dringend abgeraten werden, da andernfalls die vorgeworfene Rechtsverletzung vollumfänglich anerkannt wird. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch nach §97 Abs.1 UrhG. Die Forderungen gehen allerdings deutlich über die Erfüllung dieses gesetzlichen Anspruchs hinaus.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Unterlassungserklärung nur auf die konkrete Tonaufnahme bezieht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Anschluss auch die unberechtigte Verwertung weiterer auf dem Sampler enthaltener Titel abgemahnt wird. Auf der Bravo Hits 67 Compilation sind Titel enthalten, deren unerlaubte Verwertung auch durch die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe sowie die Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt wird.

Schließlich ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers, möglicherweise nach den Grundsätzen der Störerhaftung, überhaupt gegeben ist. Dabei handelt es sich nämlich keinesfalls um eine Gefährdungshaftung.

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