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Abmahnung Rka Reichelt Klute Aßmann: Deus Ex - Human Revolution

Von Rechtsanwalt Matthias Lederer
1.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 236 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung, Auftrag, Koch Media, Filme, Deus Ex

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Koch Media GmbH

Filesharing, d.h. der Tausch z.B. von Musikstücken, Filmen, Hörbüchern usw. mittels spezieller Software erfreut sich großer Beliebtheit. Weniger groß jedoch ist die Freude, aufgrund einer ermittelten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu erhalten.

Die Kanzlei Rka Reichelt Klute Aßmann geht aktuell im Auftrag der Koch Media GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel "Deus Ex – Human Revolution" vor.

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Rechtsanwalt
Matthias Lederer
Freising

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Mietrecht

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,- EUR bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als Täter/ Teilnehmer, als Störer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gewählt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tatsächlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umständen kann es jedoch auch in Fällen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.

Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?

Zum einen sollen Sie davor geschützt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung einer unüberschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserklärung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen können. Diese sind zeitaufwändig und kostenintensiv.

Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gehört zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.

Darüber hinaus soll die Beratung Ihnen natürlich auch einen Mehrwert bringen: insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall entweder vollständig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten möglich.

Rechtsanwalt Matthias Lederer

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Tel.: 08161 48690

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