Abmahnung Rechtsanwalt Lihl – Pandastorm Pictures, Kurt Media GmbH – "Mulan – Legende einer Kriegerin"

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Im Auftrag der Pandastorm Pictures, Kurt Media GmbH, mahnt Rechtsanwalt Christopher Lihl aus Postbauer-Heng die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Mulan – Legende einer Kriegerin“

ab. Die entsprechende Datei soll von den betroffenen Anschlussinhabern ohne Erlaubnis der Kurt Media GmbH im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt und dadurch im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Rechtsanwalt Lihl fordert die abgemahnten Anschlussinhaber in den Schreiben zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 475 auf, mit dem die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden sollen.

Für die Erfüllung dieser Forderungen wird in der Regel eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt. Diese sollte allerdings unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht  grundsätzlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche. So kann der Unterlassungsanspruch beispielsweise mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Eine zeitnahe Reaktion auf das Abmahnschreiben ist daher unbedingt angezeigt. Auch wenn die Zahlungsforderung der Höhe nach nicht den Summen entspricht, die andere Kanzleien in vergleichbaren Angelegenheiten aufrufen, sollte diese nicht vorschnell erfüllt werden. Auch von der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung in der verwendeten Fassung raten wir aus anwaltlicher Sicht dringend ab. Zunächst sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen. So kann beispielsweise im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung zwar Unterlassung und Aufwendungsersatz, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung kann der Unterlassungsanspruch häufig durch Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung durchgesetzt werden, die dem Schuldner einen besseren Schutz bietet.

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