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Abmahnung Rasch für Universal Music GmbH

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
19.10.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 678 Aufrufe
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Abmahnung

Eine Abmahnung der Kanzlei Rasch für die Universal Music GmbH vom 23.09.2010 wurde mir in der 40.KW zur Überprüfung übergeben. Die Abmahnung betrifft die angebliche Verletzung von Leistungs- und Urheberrecht en durch die unerlaubte Vewertung von Tonaufnahmen von

Stromae "Alors On Danse",

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Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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Sido feat. Adel Tawil "Der Himmel soll warten"

Stanfour "Life Without You"

Aura Dione "Song For Sophie"

Uwu Lena "Schland o Schland"

Keri Hilson "I Like"

Scissor Sistors "Fire With Fire"

Stefanie Heinzelmann Feat. Gentleman "Roots To Grow"

Rockstroh "Tanzen"

Diese Titel der Interpreten sollen laut der Abmahnung Bestandteil eines so genannten Chartcontaines, den German Top 100 Single Charts gewesen sein, welcher über ein Filesharingsystem zum Upload bereitgestellt worden sein soll. Ausführungen zur WLAN - Haftung und Drittstörerhaftung werden einseitig dargestellt. So wird bspw. die Rechtsprechung des BGH zur eBay - account Haftung zitiert, obwohl diese nicht übertragbar ist. Die Zuordnung der IP wird dargestellt, aber es wird nicht erwähnt, dass hier Fehler in der Ermittlung, wie der Zuweisung durch die Telekom möglich sind. Insoweit verweise ich auf meinen Artikel "unschuldig abgemahnt" auf http://aa13.info.

Die rechtliche Würdigung der Abmahnung leitet einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch her und lehnt eine Deckelung der Anwaltskosten gemäß § 97a Abs. 2 UrhG ab. Als Vergleichsvorschlag wird ein Abgeltungbetrag von 1.200 EUR sowie die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Da ein weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien für weitere Rechteinhaber drohen, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt konsultieren, um die weitere Verfahrensweise festulegen.

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