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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – "Eminem – Recovery" - 1/1
vom 06.09.2010   |   1250 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – "Eminem – Recovery"

Von Rechtsanwalt
Jorma Hein
Hein

Bewertungen: 101
Schwerpunkte: Markenrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht.
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Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums

Eminem – Recovery

in Internet-Tauschbörsen ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das bezeichnete Werk sei über ihren Anschluss anderen Nutzern einer Tauschbörse ohne Erlaubnis der Universal Music GmbH zum Download angeboten und damit im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die Rechtsverletzung soll durch die proMedia GmbH festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein. Mithilfe eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses gegenüber dem Provider wird darauf hin der Anschlussinhaber ermittelt. Die Kopie eines entsprechenden Beschlusses liegt den Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch regelmäßig bei.

Im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird zur Abgeltung der Schadens- und Kostenersatzansprüche ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 1.200 verlangt. Die tatsächlich entstandenen und ersatzfähigen Kosten sollen deutlich darüber liegen. Daneben fordern die Rasch Rechtsanwälte die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beigelegt ist.

Bevor diese Ansprüche vorschnell erfüllt werden, sollte der Sachverhalt also einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Zu klären ist insbesondere auch, ob der in Anspruch genommene Anschlussinhaber tatsächlich im bezeichneten Umfang für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann. Für rechtswidriges Verhalten Dritter können unter Umständen Entlastungsmöglichkeiten bestehen.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Andernfalls werden die vorgeworfene Rechtsverletzung und die geltend gemachten Zahlungsansprüche anerkannt. Angesichts der typischerweise knapp bemessenen Fristen muss dennoch umgehend auf das Schreiben reagiert werden. Wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen.

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