Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen des Films Motel Room 13

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Auftraggeber Constantin Film Verleih GmbH lässt Filesharing abmahnen

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hat eine weiteren Auftrag von der Constantin Film Verleih GmbH erhalten und verfolgt für diese im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der US-amerikanische Thriller “Motel Room 13“, mit Robert De Niro in der Rolle des gefürchteten Gangsterbosses Dragna und John Cusack als Auftragskiller.

Die Anwälte werfen den Empfängern ihrer Abmahnung die illegale Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk vor, bei welcher der Film über ihren Internetanschluss von einer Filesharingbörse illegal heruntergeladen und damit zugleich Dritten weltweit ohne Berücksichtigung von Urheberrechten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt worden sei.

Verlangt wird, die Datei von der Festplatte zu löschen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzer Frist und als Vergleichsvorschlag formuliert die Zahlung von 600 € als Schadensersatz zuzüglich weiterer 215 € als Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, drohen im Fall Ihrer Untätigkeit der Antrag auf eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, jeweils mit einem erheblichen Kostenrisiko. Wir empfehlen daher,

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten Sie die gesetzte Frist
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer auf
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor
  • Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat von einem Spezialisten ein

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.