Abmahnung RAe Sasse und Partner wegen dem Film The Legend of Hercules

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Rechteinhaber Splendit Film GmbH lässt Filesharing an Film abmahnen

Die in Hamburg und Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner wird wieder für die Splendid Film GmbH tätig und verfolgt vermeintliche im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der US-amerikanische Actionfilm „The Legend of Hercules“, der erst am 1. Mai dieses Jahres in den deutschen Kinos angelaufen ist.

Den abgemahnten Internetnutzern werfen die Abmahnanwälte die Beteiligung an einem Filesharing-Portal vor, bei welcher der Film illegal heruntergeladen und gleichzeitig ohne Beachtung der Urheberrechte Dritten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt worden sei.

Die Anwälte verlangen in der Abmahnung die Löschung des Films von der Festplatte, innerhalb sehr kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und schließlich die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 800 €.

Regelmäßig ist die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig wie in der Abmahnung dargelegt. Es lohnt sich daher, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Dazu empfehlen wir,

  • die Frist zu beachten,
  • keinerlei Kontakt zur Anwaltskanzlei Sasse und Partner aufzunehmen,
  • die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen,
  • keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen,
  • sich anwaltlichen Rat von einem Fachmann einzuholen.

Wir überprüfen die Abmahnung:

Übermitteln Sie uns zu diesem Zweck das vollständige Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Gespräch werden wir uns kurzzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Unser Ziel ist es nach einer Beleuchtung Ihres Einzelfalles das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.