Abmahnung RAe Dr. Dr. Lindemann wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Shop, Zollner, Widerrufsbelehrung, Unterlassungserklärung
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Claudia Zollner mahnt Online Shops wettbewerbsrechtlich ab

Einmal mehr erreichen uns Onlineshop-Abmahnungen wegen angeblicher fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Vorliegend mahnt die Kanzlei Dr. Lindemann pp.  für Claudia Zollner ab.

Die Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber für eine angebliche Verletzung des UWG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist hierfür zwecks Druckaufbaus viel zu kurz bemessen ist.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen  zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Vorliegend wird ein Streitwert von 10.000,00 € angesetzt, entsprechende Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 € erstattet verlangt.

In der Sache geht es im Kern darum, dass Händler fehlerhaft über geltendes Widerrufsrecht belehren und somit gegen das UWG verstoßen.

Die hohe Anzahl der Abmahnungen, der selbst überschaubare Handel des Abmahners und die Art der vorformulierten Unterlassungserklärung sind erste Hinweise auf einen möglichen Rechtsmissbrauch.

Nachdem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene, was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen hierfür einen ersten Überblick geben:

Wichtig ist zunächst:

  • Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass unbedingt Fristen eingehalten werden müssen und Eigeninitiative hier ausnahmsweise fehl am Platz ist.
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.
  • Deswegen gibt es  spezialisierte Kanzleien, wie die unsere die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  •  Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in sog. Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Wettbewerbsrecht angezeigt.

Nun steht die richtige Reaktion im Vordergrund.

p>Unser Ziel (je nach Sachlage): Nichts oder deutlich weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.