Abmahnung RA Sebastian wegen des Musikalbum Kontor Top of the Clubs Vol. 62

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Anwalt mahnt für die DigiRights Administration GmbH Filesharing von Musik ab

Der Rechtsanwalt Sebastian aus Berlin verfolgt weiterhin angebliche auf Filesharingnetzwerken begangene Urheberrechtsverletzungen und behauptet in seinen Abmahnungen, die Darmstädter Firma DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin von urheberrechtlich geschützten Musikstücken. Derzeit betroffen von den Abmahnungen ist das Musikalbum „Kontor Top of the Clubs Vol. 62“, das drei CD's unterschiedlicher Interpreten enthält und mit insgesamt 60 Liedern bestückt ist.

In den Abmahnungen behauptet Rechtsanwalt Sebastian zunächst, seine Auftraggeberin besitze Urheberrechte an Musikstücken auf diesem Chartcontainer.

Er wirft sodann den Empfängern der Abmahnungen die Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk vor, bei der das Musikalbum gleichzeitig bei einem illegalen Download ohne Berücksichtigung der Urheberrechte Dritten öffentlich zu einem weiteren illegalen Download angeboten worden sei.

 

Von den Empfängern der Abmahnung verlangt der Anwalt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist auch im Rahmen eines Vergleichsangebots die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags von 2.400 €. Für den Fall einer Ablehnung des Vergleichsangebots droht der Abmahnanwalt mit einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung der vermeintlichen Ansprüche und droht für diesen Fall noch weitaus höhere Kosten an.

Achtung: Es drohen Folgeabmahnungen, wenn die Abmahnung lediglich einen Teil der Lieder des Chartcontainers betrifft und tatsächlich weitere Musikstücke als die abgemahnten Heruntergeladen wurden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, achten Sie auf Folgendes:

 

  • Unbedingt die Frist beachten,

     

  • keinen Kontakt zu Rechtsanwalt Sebastian aufnehmen,

     

  • keinesfalls eine Unterlassungserklärung unterschreiben,

     

  • keine Zahlung ohne Absprache mit einem Rechtsanwalt vornehmen,

     

  • vor Fristablauf anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einholen.