Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Abmahnung RA Lihl für Great Movies

Von Rechtsanwalt Kai Jüdemann
22.9.2011 | Ratgeber - Urheberrecht | 336 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung, Lihl, Great Movies, Anschlussinhaber

Die Reise zum Mittelpunkt der Erde 2"

Zurzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer-Heng Anschlussinhaber im Auftrag der Great Movies GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Sci-Fi-Action-Film

Die Reise zum Mittelpunkt der Erde 2

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Kai Jüdemann
Berlin

Fachanwalt Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

von den Regisseuren Scott Wheeler und Davey Jones.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird dabei ein Vergleichsangebot in Höhe von 750,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Rechteinhaberin unterbreitet.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Grundsätzlich sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in dieser Form unterschrieben werden, da eine Unterlassungserklärung als Dauerschuldverhältnis ein „lebenslänglich“ halten kann. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, insbesondere, um den Streitwert zu senken. Dies sollte nach fachkundiger anwaltlicher Beratung erfolgen. Sofern keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, besteht das Risiko einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungsklage.

Ob Sie für den Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?