Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Wettbewerbsrecht » 

Abmahnung Pazhman Najafian, handelnd unter der Bezeichnung „ATB Hamburg“

Von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
15.3.2010 | Ratgeber - uploads | 1210 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Herr Pazhman Najafian, handelnd unter der Bezeichnung „ ATB Hamburg “, vertreten durch seine ebenso in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte, spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber ebay-Händlern in dem Marktsegment Kraftfahrzeughandel und Handel mit Kfz-Zubehör aus.

Mit dem Abmahnschreiben seiner Rechtsanwälte läßt Herr Pazhman Najafian beanstanden, daß ein Pkw von einem gewerblichen Verkäufer auf der Handelsplattform ebay angeboten worden sei, ohne dabei jedoch die Verbraucher über das bestehende Widerrufsrecht zu belehren.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Alexander F. Bräuer
Esslingen

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Internetrecht

Herr Pazhman Najafian verlangt die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der ihm entstandenen Abmahnkosten. Bei den Abmahnkosten handelt es sich um Rechtsanwaltsgebühren, die in diesem Falle nach einem Streitwert von 10.000,00 € berechnet worden sind und damit einem Betrag in Höhe von 651,80 EUR entsprechen.

Vor dem Hintergrund, daß strafbewehrte Unterlassungserklärungen grundsätzlich für die Dauer von 30 Jahren wirksam bleiben und ein Verstoß hiergegen zu erheblichen Vertragsstrafenforderungen führen kann, hat die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung erhebliche Auswirkungen auf das zukünftige Handeln desjenigen, der die Erklärung abgibt.

Aufgrund der damit einhergehenden Tragweite raten wir im Falle einer Abmahnung dringend an, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt / Partner


Weiß & Partner
Rechtsanwälte - Patentanwalt
Katharinenstr. 16
D - 73728 Esslingen

Tel.: +49 (0) 711 / 88 24 1006
Fax: +49 (0) 711 / 88 24 1009

kanzlei@ratgeberrecht.eu

http://www.ratgeberrecht.eu
http://www.abmahnung-von.de
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?