Abmahnung Pazhman Najafian, handelnd unter der Bezeichnung „ATB Hamburg“
Von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer 15.3.2010 | Ratgeber - uploads | 1210 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Herr Pazhman Najafian, handelnd unter der Bezeichnung „ ATB Hamburg “, vertreten durch seine ebenso in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte, spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber ebay-Händlern in dem Marktsegment Kraftfahrzeughandel und Handel mit Kfz-Zubehör aus.
Mit dem Abmahnschreiben seiner Rechtsanwälte läßt Herr Pazhman Najafian beanstanden, daß ein Pkw von einem gewerblichen Verkäufer auf der Handelsplattform ebay angeboten worden sei, ohne dabei jedoch die Verbraucher über das bestehende Widerrufsrecht zu belehren.
Alexander F. Bräuer
Esslingen
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Internetrecht
Herr Pazhman Najafian verlangt die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der ihm entstandenen Abmahnkosten. Bei den Abmahnkosten handelt es sich um Rechtsanwaltsgebühren, die in diesem Falle nach einem Streitwert von 10.000,00 € berechnet worden sind und damit einem Betrag in Höhe von 651,80 EUR entsprechen.
Vor dem Hintergrund, daß strafbewehrte Unterlassungserklärungen grundsätzlich für die Dauer von 30 Jahren wirksam bleiben und ein Verstoß hiergegen zu erheblichen Vertragsstrafenforderungen führen kann, hat die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung erhebliche Auswirkungen auf das zukünftige Handeln desjenigen, der die Erklärung abgibt.
Aufgrund der damit einhergehenden Tragweite raten wir im Falle einer Abmahnung dringend an, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt / Partner
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