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Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller - Savoy Film GmbH – „Russian Transporter – Ein Mann allein gegen eine ganze Armee“

Von Rechtsanwalt Philipp Achilles
22.2.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1931 Aufrufe
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Abmahnung

Wie wir bereits berichteten, mahnt die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller derzeit massiv angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (z.B. BitTorrent, eMule oder eKad) ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist unter anderem das rechtlich geschützte Filmwerk:

„Russian Transporter – Ein Mann allein gegen eine ganze Armee“.

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Rechtsanwalt
Philipp Achilles
Marburg
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Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht

Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk ist die Savoy Film GmbH. Diese soll durch das unerlaubte Bereitstellen der streitgegenständlichen Datei in ihren Rechten aus §§16, 19a UrhG verletzt worden sein.

Die zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit geforderten Pauschalbeträge variieren, im Fall der Savoy Film GmbH wird die Zahlung von EUR 700 bis EUR 750 verlangt. Von dieser Summe erfasst sind die Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche. Daneben wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Der angebliche Verstoß gegen §§16, 19a UrhG soll dabei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Feststellung einer Rechtsverletzung als solche noch nicht die Haftung des Anschlussinhabers begründen kann. Eine Inanspruchnahme als Störer setzt vielmehr die Verletzung konkreter Prüfungs- und Überwachungspflichten voraus.

Schließlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob die streitgegenständliche Datei vollständig war und es sich dabei tatsächlich um das bezeichnete Filmwerk handelte. Nicht selten entpuppen sich entsprechende Downloads als „Fake“.

Die Rechtslage ist daher nicht so eindeutig, wie das Schreiben vermuten lässt. Keinesfalls sollte daher die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in der verwendeten Fassung unterzeichnet werden. Andernfalls werden die vorgeworfene Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche anerkannt. Angesichts der typischerweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie aber umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Gefahr, dass die behaupteten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden. Damit verbunden sind deutlich höhere Kosten. Unserer Erfahrung zeigt aber, dass sich häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden lassen.

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