Abmahnung Kornmeier & Partner wg. Avicii & Sebastien Drums - My Feelings for You

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Das Musikunternehmen GSDR GmbH aus Frankfurt lässt im September 2010 wiederholt Urheberrechtsverstöße an aktuellen Musikwerken verfolgen. Die aktuell im Namen der GSDR GmbH durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner ausgesprochenen Abmahnungen nehmen Bezug auf Rechtsverletzungen an dem Tonträger "Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You".

Nach Gentleman - To The Top, The Disco Boys - Love Tonight und Yolanda Be Cool & Dcup – We No Speak Americano ist Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You bereits das vierte aktuelle Musikstück, an welchem im September 2010 erstmals Rechtsverletzungshandlungen verfolgt werden.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Der Dancefloor Track Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You ist seit dem 17. September 2010 im Musikfachhandel erhältlich. Das Musikstück ist nicht selten Bestandteil einer Compilation, wie z.B. den German Top 100 Single Charts. Wer das Musikwerk Avicii & Sebastien Drums - My Feelings For You als Bestandteil einer solchen Zusammenstellung mehrerer Musiktitel Dritten öffentlich zugänglich macht, cerstößt gegen die ausschließlichen Rechte der GSDR GmbH an dem Musikwerk. Die Kanzlei Kornmeier & Partner macht infolgedessen namens und im Auftrage der GSDR GmbH Ansprüche gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend.

Diese Vorschrift normiert: "Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter einer gesetzten Frist auf. Der Abgemahnte sollte unter dem Fristeindruck - zumindest nicht ungeprüft - die beigefügte Abmahnung abgeben. Schließlich stellt die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nach der Auffassung zahlreicher Gerichte ein abstraktes Schuldanerkenntnis iSd. § 781 BGB dar.

Die Schadensersatzforderung der GSDR GmbH wegen eines Verstoßes an dem Werk Avicii & Sebastien Drums - My Feelings for You beziffert die Kanzlei Kornmeier & Partner pauschal mit 450 EUR.

Angesichts des Ausmaßes der vorgeworfenen Rechtsverletzungshandlung durch das öffentliche Zugänglichmachen eines German Top 100 Single Charts Containers sollte sich der Empfänger der Abmahnung an einen mit der Filesharing Thematik betrauten Rechtsanwalt wenden.