Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wegen Gentleman - To the Top a.d. German Top 100 Single Charts

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Die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt aM verfolgt urheberrechtliche Verstöße an Musikwerken im Auftrage diverser Rechteinhaber der Medienindustrie.

Zu den Rechteinhabern, die von der Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte vertreten werden, zählt seit dem März 2010 auch das Medienunternehmen GSDR GmbH. Die GSDR GmbH hat ihren Firmensitz ebenfalls in Frankfurt und lässt vornehmlich Rechtsverletzungshandlungen an Tonträgern über sogenannte Intenet Tauschbörsen verfolgen. Soweit ein Ermittlungsdatensatz eine Rechtsverletzung an einem Tonträger enthält, an dem die GSDR GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt, wird dieser Datensatz an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte übergeben, woraufhin diese dann für die GSDR GmbH einen Antrag nach § 101 UrhG auf Auskunftserteilung gegen den entsprechenden Internetserviceprovider stellt, der diesen regelmäßig anhält, die der ermittelten IP-Adresse zuzuordnenden Adressdaten des Anschlussinhabers an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte preiszugeben.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Nach Auswertung des Datensatzes wird dem entsprechenden Inhaber des Internetanschlusses, über den der Verstoß stattgefunden haben soll, die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte übersandt.

Schon Anfang Juni 2010 lies die GSDR GmbH auf Verstößen an dem Tonträger "Gentleman - It no pretty" Abmahnungen wegen aussprechen. Aktuel werden nunmehr auch Urheberrechtsverletzungen an einem weiteren dem Musikstück des Interpereten Gentleman mit dem Titel To the Top verfolgt. Auch das Musikstück Gentleman - To The Top ist nicht selten  Bestandteil eines mehrere Musiktücke umfassenden Containers, wie etwa den German Top 100 Single Charts.

Wer als Teilnehmer einer Internet-Tauschbörse die German Top 100 Single Charts auf seine Festplatte lädt, bietet diese - und damit dann auch das Musikwerk Gentleman - To the Top - regelmäßig anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download an. Dises Vorgehen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 97 UrhG - und zwar nicht im Hinblick auf das in der Abmahnung dargelegte Werk Gentleman - To the Top, sondern vielmehr im Hinblick auf alle in den German Top 100 Single Charts enthaltenen Musikwerke.

Wer demgetreu als Internetanschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Aufrage der GSDR GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikwerks Gentleman - To the Top erhält, sollte daher in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Denn die Abgabe jener der Abmahnung anliegenden  Unterlassungserklärung wird von zahlreichen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen.

IdR empfiehlt sich die Wahrnehmung einer Rechtsberatung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, da eine potentielle Verfolgung weiterer urheberrechtlicher Verstöße aus Werken des German Top 100 Single Charts Containers droht.