Abmahnung Koch Media aus Österreich – Risen

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Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt für die Koch Media GmbH aus Österreich ab. Diese hat ihren Sitz in 6604 Höfen. Es geht um das Werk „Koch Media – Risen“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Februar 2010 stammen.

Auf Seite 2 der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Anschlussinhaber zivilrechtlich für die angebliche Urheberrechtsverletzung haftet. Auch ein Verhalten Dritter soll sich der Urheber zurechnen lassen müssen. Weiter wird dann darauf hingewiesen, dass der Anschlussinhaber der Firma Koch Media GmbH auf Unterlassung und Schadensersatz haftet.

Diese pauschale Formulierung kann nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die derzeit nur in einer Pressemitteilung vorliegt, wohl nicht aufrechterhalten werden. Zwar besteht wohl ein Anspruch auf Unterlassung, der Anspruch auf Schadensersatz ist im Einzelfall durchaus zu prüfen.

Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von € 650,00 gefordert.

Auch das Angebot einer Ratenzahlung, das sogleich der Abmahnung mit beigefügt wird, sollte nicht dazu verführen, vorschnell die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den Zahlungsanspruch anzuerkennen.

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