Abmahnung KVR Handelsgesellschaft mbH durch U + C Rechtsanwälte

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, AGB, Wettbewerbsrecht, Unterlassungserklärung
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Erfahrungen mit einer Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen

Die KVR Handelsgesellschaft mbH lässt durch die Anwaltskanzlei der Rechtsanwälte Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.

Gegenstand der Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH sind angeblich fehlerhafte und somit wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit ihrer Abmahnung lässt die KVR Handelsgesellschaft mbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Überdies sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zugunsten der U+C Rechtsanwälte Urmann und Collegen) aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR und mithin 651,80 € netto erstattet werden.

Weitere Einzelheiten zur Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U+C Rechtsanwälte, finden Sie auch auf unseren Internetseiten.


Da nach unseren Erfahrungen zudem mehrere Abmahnungen durch die U + C Rechtsanwälte im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH ausgesprochen worden sind, raten wir jedem Empfänger einer solchen Abmahnung dringend an, sich durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die vorformulierte und der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dem uns vorliegenden Fall war die Unterlassungserklärung nämlich viel zu weit gefasst und ging somit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus. Die damit einhergehenden Risiken sollten vor allem wegen deren wirtschaftlichen/finanziellen Bedeutung von vornherein vermieden werden, da der Abgemahnte mindestens 30 Jahre mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung leben muss.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte, erhalten haben, können Sie sich bei weiteren Fragen natürlich gern an uns wenden.