Abmahnung - Gerechtfertig?

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
al33x1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Gerechtfertig?

Hallo liebe Community,

Ich habe gestern per Einschreiben eine Abmahnung bekommen. Ich selber arbeite in einem SB-Wasch-Center auf über 450€ Basis. Ich werde bald 55 Jahre alt und bin eine Langjährige,10 Jahre, Mitarbeiterin )
Das SB-Waschcenter hat von 7-23 Uhr geöffnet.
Ich selber gehe jeden Morgen : 08-09 Uhr, Am Mittag 13-14 Uhr und am Abend 18-19 Uhr in den Laden. Ab und zu auch gegen 22:30. Ich mache somit Überstunden die mein Chef natürlich nicht ausbezahlt oder vergütet.

Ich habe eine Abmahnung bekommen über Folgende Punkte :

- Nicht sauberhalten der SB-Fläche.
- Nicht sauberhalten der hinteren Räume.
- Nicht sauberhalten des Einganges
- Schlecht reden der Geschäftsführung.
- (Mutwilliges erlauben ) Das obdachlose Nachts im Laden schlafen ( und die Unterstellung) das SiePersönlich Nachts in den
Vorgarten uriniert)

Zu der Abmahnung wurden Fotos beigefügt. Diese Fotos sind aber ohne Datums Stempel beigefügt worden. Als ich Heute morgen in das Schaufenster gesehen habe waren da weder Fliegen sonst noch irgendwelche Verschmutzungen, da ich diese regelmäßig reinige. Ähnliches finde ich vor im Eingangsbereich. In den Hinteren Räumen sieht es nicht 100% aus, aber so wie es auf dem Foto dargestellt war sah es NIE aus.

Über die Geschäftsführung habe ich tatsächlich auch nie ein Wort verloren da ich wirklich nie was mit den Herren zu tun habe.

Die Obdachlose haben hauptsächlich im Winter im Laden heimlich geschlafen. Sofern ich es aber mit bekommen habe, hat mein Sohn geholfen diese zu beseitigen. Ab und zu musste auch die Polizei gerufen werden da diese sehr betrunken waren. Im Winter wurde ich dazu angehalten jeden Abend um 23 Uhr den Laden zu überprüfen. Die Lichter selber gehen aber bereits um 22:30. Dies kann laut der Geschäftsführung nicht geändert werden.

Was sehr komisch ist, dass 2 Tage zuvor ein Wasserrohrbruch den Betrieb stillgelegt hat, und der Poststempel einen Tag nach dem Wasserrohrbruch in Auftrag gegeben worden ist. Das Geschäft ist durch schlechtem Image bereits sehr ins stehen geblieben da sehr viele Waschmaschinen defekt sind und die Kunden das Geld nicht wieder bekommen.

Ich selber habe wie oben bereits beschrieben nie was mit der Geschäftsführung am Hut. In der Abmahnung selber steht aber drinnen das es mir mehrfach gesagt worden ist.

Wie kann ich jetzt gegen die, meiner Meinung nach, ungerechtfertigten Abmahnung vorgehen? Da ich es nicht einsehe die Schuld dafür zu bekommen.

Ich bedanke mich für die Hilfe.

liebe Grüße

Alex ( Sohn)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Das Schöne an Abmahnungen mit vielen Kritikpunkten ist: Ist ein Punkt hinfällig, ist es die ganze Abmahnung.
Ein Weiteres: Eine Abmahnung muss konkret sein. etwa derart: 'Am Datum haben Sie die SB-Fläche nicht geputzt, es befanden sich .... Krümel auf der Fläche - damit haben Sie gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen' (oder so ähnlich). Dann muss die Abmahnung klar benennen, was AG von Ihnen erwartet. Und zuletzt werden Konsequenzen angekündigt für den Fall der Wiederholung.
Diese Sauberkeitsgeschichten dürften also angreifbar sein und somit die ganze Abmahnung.
Für wirklich kritisch halte ich die Vorwürfe, dass du/deine Mutter schlecht über die GL rede(s)t und die Sache mit den Obdachlosen.
Auch wenn diese Abmahnung wahrscheinlich rein rechtlich Müll sein dürfte, bleibt u.U. doch eine Verstimmung: wenn du dich nun unklug verhältst, könntest du die Sache verschlimmern, so dass man dich auf dem Kieker hat.
Mein Rat: nix machen. Die Abmahnung wird erst dann brisant, wenn - in Zukunft - der AG wegen ähnlicher Vorwürfe kündigen und dies auf diese 'Abmahnung' stützen will.
Dass eine Abmahnung, mag sie gerechtfertigt sein oder auch nicht, zugleich meistens auch eine Kränkung bedeutet, ist Fakt - aber die Klugheit sollte das Verhalten steuern und nicht das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von al33x1):
Ich selber arbeite in einem SB-Wasch-Center auf über 450€ Basis.

Zitat (von al33x1):
Ich selber gehe jeden Morgen : 08-09 Uhr, Am Mittag 13-14 Uhr und am Abend 18-19 Uhr in den Laden.



Alleine das passt schon nicht mit dem Mindestlohn zusammen (wenn man nur von Mo-Fr ausgeht).


Zitat (von al33x1):
Wie kann ich jetzt gegen die, meiner Meinung nach, ungerechtfertigten Abmahnung vorgehen?


Mehr als eine Gegendarstellung zur Personalakte kann man da kaum machen (wenn überhaupt). Kurz und sachlich.

-- Editiert von Retels am 17.08.2017 13:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Mehr als eine Gegendarstellung zur Personalakte kann man da kaum machen (wenn überhaupt). Kurz und sachlich.

Das stimmt so nicht.
Man kann auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Das geht ganz einfach über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

@altona
stimmt natürlich - scheint mir aber ziemlich akademisch im konkreten Fall.
Al33x1 sollte sich m.E. hüten, 'ein Fass aufzumachen'.

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