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Abmahnung Filesharing - Vollmachtserteilung vor Feststellung des Urheberrechtsverstoßes?! - 1/1
vom 13.01.2010   |   1375 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung

Abmahnung Filesharing - Vollmachtserteilung vor Feststellung des Urheberrechtsverstoßes?!

Von Rechtsanwalt
Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden
Gulden
Schwerpunkte: Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz.
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In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Abmahnungen auf den Weg gebracht werden aus denen hervorgeht, dass die Erteilung der Vollmacht durch die Rechteinhaber auf die jeweilige Abmahnkanzlei bereits Monate vor der jeweils unterstellten Urheberrechtsverletzung stattfand.

Dies finden einige abgemahnte Personen zu Recht merkwürdig, da im Rahmen einer seriösen Rechtsberatung stets die umgekehrte Reihenfolge vorzufinden ist.
Dies liegt mitunter daran, dass sich die Abmahnkanzleien - wenn überhaupt - ihre Vollmachten stapelweise zukommen lassen oder eine Vorlage für eine Vielzahl folgender Abmahnungen verwenden und lediglich das Aktenzeichen und den Namen des Abgemahnten abändern.

Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die meisten Abmahnungen in Eigenregie der jeweiligen Abmahnkanzlei durchgeführt werden. Das Mitwirken der Rechteinhaber beschränkt sich dabei zumeist auf die einmalige Erteilung einer Vollmacht.
Es dürfte auch unter diesem Gesichtspunkt außer Frage stehen, dass dieses Vorgehen gerichtlich als auch gesetzlich in Zukunft unterbunden werden wird, da die Forderungen absolut unangemessen sind und das Vorgehen insgesamt dem notwendigen und legitimen Schutz seriöser Urheber und deren Urheberrechte massiv schadet.