Abmahnung Filesharing: Rückblick für die Woche vom 31.01. - 04.02.2011
Von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden 4.2.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 2039 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
In der zurückliegenden Woche sind unserer Kanzlei mehrere Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen unerlaubter Verletzung geschützter Tonaufnahmen vorgelegt worden.
Durch die Rasch Rechtsanwälte wurde hauptsächlich die Urheberrechtsverletzung an kompletten Musikalben abgemahnt.
Karsten Gulden
Mainz
Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Bei den abgemahnten Titeln handelte es sich bspw. um die Musikalben
- „This is War“ (30 Seconds To Mars)
- „The Beginning“ (Black Eyed Peas)
- „Rock Dust Light Star“ (Jamiroquai)
- „Sieben Leben“ (Matthias Reim)
- „Loud“ (Rihanna)
Um die angebliche Urheberrechtsverletzung abzugelten, wurde der Abgemahnten dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen Vergleichsvertrag zu unterschreiben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro pro Album zu bezahlen.
In einer uns vorliegenden Abmahnung wurde für die Urheberrechtsverletzung an zwei Alben ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.800,00 Euro verlangt.
Die Abmahnungen wurden in Bevollmächtigung der Rechteinhaber Universal Music GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen.
Des Weiteren lagen uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei Urmann Collegen (U C Rechtsanwälte) aus Regensburg vor.
Abgemahnt wurden die Urheberrechtsverletzungen an Porno-/Erotikfilmen, deren Rechteinhaber die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ist.
Wegen der Urheberrechtsverletzung wurde der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine einmalige Zahlung von 650,00 Euro zu leisten.
Folgende Titel wurden durch die Kanzlei U C Rechtsanwälte abgemahnt:
- „The Mommy X-Perience 3“
- „Cum Fart Cocktails 8“
- „Anal Fanatic“
Von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München wird aktuell die Verletzung der Urheberrechten an Filmen abgemahnt.
Beauftragt ist die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte durch die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy).
Die Verletzung der Urheberrechte durch das Anbieten der Filme in einer Internettauschbörse soll an den Filmen
- „Veronika beschließt zu sterben“
- „City of Ember – Flucht aus der Dunkelheit“
- „Der Blutige Pfad Gottes“
stattgefunden haben.
Von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 320,00 Euro pro Film und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnte im Namen der GSDR GmbH wegen der Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Boys are Crazy“ von der Künstlergruppe The Black Pony ab. Dieser Titel sei auf dem Sampler Megahits 2011 – Die Erste vorhanden.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verlangt 450,00 Euro pro Rechtsverletzung eines Musiktitels. Außerdem wird der Abgemahnte aufgefordert eine Unterlassungserklärung unterschrieben an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fristgerecht zurückzusenden.
Von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte (Partnerschaftsgesellschaft ) werden pro Rechtsverletzung 870,00 Euro von dem Abgemahnten verlangt. Unserer Kanzlei ist eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Dead Past – Rache Aus Dem Jenseits“ vorgelegt worden. Die Infopictures GmbH ist die Rechteinhaberin dieses Filmwerks. Auch hier sei zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten erforderlich.
Die Kanzlei Auffenberg und Kollege Rechtsanwälte aus Dortmund hat im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH wegen der unterstellten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet abgemahnt. Anknüpfungspunkt der Abmahnung von Auffenberg und Kollege Rechtsanwälte sei die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Devil“ im Internet.
Von der Kanzlei Auffenberg und Kollege wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 350,00 Euro für die Verbreitung des Films „Devil“ von dem Abgemahnte verlangt.
Die Kanzlei Nümann Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe hat die unerlaubte Verwertung urheberechtlich geschützter Tonaufnahmen im Namen der Uptunes GmbH abgemahnt.
Für die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Titel „Frontline“ von Shaun Baker wird von der Kanzlei Nümann Lang ein Betrag in Höhe von 450,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Für die Splendid Film GmbH wurde die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg abmahnend wegen des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen tätig.
In der unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung wurde das unerlaubte Anbieten des Films „Rare Exports“ abgemahnt. Dafür verlangte die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte 800,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.



