Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Abmahnung Filesharing Erotikfilme - Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Mick-Haig Productions Inc.

Von Rechtsanwalt Lutz Schroeder
8.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 3448 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke tritt derzeit unter anderem für die Mick-Haig Productions Inc., Las Vegas, USA auf. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an Filmen. Es handelt sich dabei um Erotikfilme.

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, eine Lizenzgebühr zu entrichten, sowie Anwaltsgebühren zu erstatten.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lutz Schroeder
Kiel

Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht
 Pers. Direktanfrage 

Viele Betroffene scheuen sich, eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, weil es ihnen unangenehm ist, zuzugeben, dass sie erotische Filme aus Peer-to-Peer Netzwerken geladen haben. Aus diesem Grund wird vielfach vorschnell den Forderungen nachgegeben, die Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterzeichnet und der geforderte Vergleichsbetrag gezahlt.

Ein solches Verhalten mag in gewisser Hinsicht nachvollziehbar sein, es ist jedoch rechtlich keinesfalls zu empfehlen.

Für einen professionellen Urheberrechtsanwalt sind solche Fälle der Alltag. Abmahnungen wegen des Downloads (bzw. Uploads) von pornografischen Filmen sind weder ehrenrührig für den Betroffenen, noch in irgendeiner Hinsicht spektakulär oder einer Rede wert.

Abgemahnte sollten daher zusammen mit einem Anwalt eine individuelle Verteidigungstrategie entwickeln. Mehr Informationen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharings finden Sie unter diesem Link.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?