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Abmahnung Filesharing – 2. Quartal 2010 – neue Hoffnung durch BGH-Urteil?

Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
21.5.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 4535 Aufrufe
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Abmahnung

Auch im zweiten Quartal des laufenden Jahres 2010 wird fleißig abgemahnt. Immer mehr Anwälte springen auf diesen Zug auf und wollen mit verdienen. Selbst in unserem beschaulichen Thüringen findet sich derzeit ein Kollege, der für ebenfalls in Thüringen ansässige Firma Purzel Video abmahnt.

In diesem Fall ist der Meiniger Kollege aber nicht der erste Anwalt, dessen Hilfe sich Purzel Video bedient. Abgemahnt wird für Filme pornographischen Inhalts.

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Aber auch im übrigen Bereich, also für einzelne Lieder, Alben, Sampler und Filme wird abgemahnt.

Erstaunlich ist, dass teilweise nur noch sehr niedrige Beträge angesetzt werden. Sollen damit die Abgemahnten gelockt werden?

Ansonsten bleibt aber alles beim Alten. Ein (vermeintlicher) Rechteinhaber nimmt sich einen Anwalt und lässt abmahnen. Die Betroffenen sollen eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und einen angebotenen Schadensersatzbetrag zahlen.

Lassen Sie sich als Betroffener nicht ohne Weiteres darauf ein. Kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt Ihres Vertrauens und lassen sich beraten, bestenfalls aber vertreten.

Mit einer modifizierten bzw. abgeänderten Unterlassungserklärung ist schon viel geholfen. Über die Kosten kann dann diskutiert werden.

Aktuell ist besonders interessant, dass der BGH am 12.05.2010 zu diesen Abmahnungen eine erste Entscheidung getroffen hat.

Hier wurde entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht haftet, wenn er den Vorwurf nicht begangen hat. Es ist lediglich Voraussetzung, dass der Internetanschluss, hier das W-LAN gesichert sein muss.

Weiterhin wurden die Abmahnkosten zumindest in dem speziellen Fall des Urteils auf 100 Euro beschränkt.

Man kann diese Argumentation des BGH wunderbar verwenden, um sich gegen die Abmahnungen zu verteidigen.

Ob diese neue Linie Bestand hat, muss sich aber erst noch zeigen. Bleibt also abzuwarten, wie das 2. Quartal weiterläuft und was das 3. Quartal bringt.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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