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Abmahnung FAREDS

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
23.7.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 5115 Aufrufe
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Abmahnung

Abmahnung FAREDS für Savoy Film GmbH, MIG - Film GmbH, Kinostar Theater GmbH und Michael Mind Project

Aktuell macht die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg durch Abmahnungen für die Savoy Film GmbH, bspw. für den Film "Hetzjagd - Lauf um dein Leben", für die MIG - Film GmbH für den Film "Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins", für die Kinostar Theater GmbH für den Film Survival of the Dead, aber nun auch für Musik, "Michael Mind Project - Feel Your Body", der Künstler Frank Bülles aus Aachen und Jens Kindervater aus Herzogenrath auf sich aufmerksam. Erstaunlich ist die hohe Anzahl der mir vorgelegten Abmahnungen, da die Kanzlei für mich erst seit einem Monat auf dem Gebiet des Urheberrechts mit Abmahnungen auftritt.

Das Schema ist in allen Abmahnugnen gleich. Auf 16 Seiten, inklusive des Auskunftsbeschlusses, wird der Unterlassungs-, Erstattungs- und der Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Hierbei wird die Rechtsprechung nur einseitig dargestellt. So wird die aktuelle BGH - Entscheidung zwar angeführt, aber nicht mitgeteilt, dass der BGH ausdrücklich klargestellt hat, dass die IP-Adresse keine mit eBay vergleichbare Identifikationsfunktion besitzt. Weiter erging diese Entscheidung zu einem ungeschützten WLAN. Ob sich die entwickelten Rechtsgrundsätze zum Unterlassungsanspruch übertragen lassen, ist daher weiter fraglich.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Die rechtlichen Themen WLAN-Haftung, Haftung für Minderjährige, Haftung für Dritte werden nur aus der gläubigergünstigen Sichtweise der Rechtsprechung dargestellt werden. Zu dieser Problematik verweise ich auf einen Artikel auf meiner Seite zum Thema Filesharing allgemein.

Es wird die Abgeltung der Forderung bei Zahlung von 850,00 EUR für Filme bzw. für einen Musiktitel 450,00 EUR und die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf vorgeschlagen.

Hier sollten Sie vorsichtig sein, da die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Wirkung von 30 Jahren entfaltet, ein Schuldeingeständnis bedeutet und bei der Abmahnung wegen des Musiktitels Folgeabmahnungen drohen, da hier ein sogenannter Chartcontainer betroffen ist.

Im Falle der Urheberrechtsverletzung ist die Abgabe der Unterlassungserklärung ratsam, jedoch sollte sie durch einen fachkundigen Rechtsanwalt modifiziert werden, um kein tatsächliches Anerkenntnis zu schaffen und Folgeabmahnungen zu umgehen, bzw. von vornherein eine einheitliche Linie zu vertreten.

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