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Abmahnung EdHardy Privatverkauf

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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf

Hallo alle zusammen, bis jetzt habe ich noch keine Ladung zu einem Gerichtstermin bekommen. Mein Wiederspruch gegen den Mahnbescheid ist jetzt bereits über 4 Monate her. Ich komme mir mittlerweile leicht verar***t vor.

In 2 Monaten verfällt der Mahnbescheid von K(otz)&K Logistics dann wohl.

Ist es möglich meine bisherigen Anwaltskosten von W. und Company einzuklagen?
Oder bleibe ich da auch drauf sitzen?

Was für ein Rechsstaat... *brech*

MfG.



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-- Editiert am 20.11.2009 22:45


von Empathie am 20.11.2009 22:44
Status: Legende (367 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Ist es möglich meine bisherigen Anwaltskosten von W. und Company einzuklagen?
Oder bleibe ich da auch drauf sitzen?

Warum, um zu widersprechen brauchte es doch keinen Anwalt.

Ich würde fragen ob deine Rechtsposition so gut ist um zu gewinnen dann kannst du gegen die Abmahnung vorgehen und die Kosten geltend machen.

Nur Edharry kann dann auch doch noch die Klage gegen dich eröffnen.

Stellt sich die Frage ob man schlafende Hunde wecken sollte.

quote:
Was für ein Rechsstaat... *brech*

Das ist nicht Sache des Staates, solange der Gegner die Gerichtskosten nicht zahlt gehts nicht weiter. Die Tür um unseren Staat zu verlassen kennst du sicher selbst. Und regieren Idioten weil Sie die Spitze der Bevölkerung darstellen :-)

K


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 20.11.2009 23:56
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Warum, um zu widersprechen brauchte es doch keinen Anwalt.

Naja, für die modifizierte Unterlassungserklärung hatte ich aber einen (der wohl mit W. unter einer Decke steckte- aber lassen wir das- ich hab ja keine Beweise, wie Recht du doch hast :-/ ).

quote:
Das ist nicht Sache des Staates

Nun, leider ist es nur hier in D. möglich das Abmahnwesen so intensiv und rechtswidrig zu betreiben.

quote:
Ich würde fragen ob deine Rechtsposition so gut ist um zu gewinnen dann kannst du gegen die Abmahnung vorgehen und die Kosten geltend machen.

Keine Ahnung, das Ed Dummkopf Teil besitze ich ja nicht mehr. Von daher.

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Das Problem ist auch: bald sind die 3 Jahre um (Verjährung). Danach kann ich wohl keinen Schadensersatzanspruch bei dem Verkäufer (der, der mir das Teil verkauft hat) mehr geltend machen.

-- Editiert am 21.11.2009 11:55

-- Editiert am 21.11.2009 11:55


von Empathie am 21.11.2009 11:52
Status: Legende (367 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Wurde eigentlich jemals eindeutlich geklärt dass besagtes Kleidungsstück ein Plagiat war? Wenn ja, durch wen?
Meiner Auffassung nach müsste man Dir nämlich erst einmal den Vorsatz beweisen aus Gewinngründen wissentlich ein (oder mehrere) Plagiat (Plagiate) verkauft zu haben. Dann, dadurch dass der Gegenstand gar nicht mehr in Deinem Besitz ist - wo liegt die Rechtsgrundlage zu behaupten es handelt sich a) um ein Plagiat und b) und die Ware die Du auch verschickt hast?
Ich bin mir nicht einmal sicher dass eine sog. Schadensersatzforderung oder gar Klage möglich ist, da es sich um ein Einzelstück handelt das privat verkauft wurde. Allenfalls eine Unterlassungsklage könnte ich mir vorstellen, aber die ist ja auch hinfällig, da das Teil bereits den Besitzer gewechselt hat und Du keine weiteren besitzt und/oder zum Verkauf anbietest.
Häufig sind solche Abmahnungen auch nur viel Wind um nichts, und die krasse Senkung der Forderungen erklärt sich oft damit, dass der Abmahner merkt er kommt mit so einem hohen Betrag gar nicht durch. Er will mit der Senkung den Betroffenen also vorgaukeln er sei gnädig und senke den Betrag, tatsächlich aber ist das nur ein letzter Versuch Geld einzufordern das ihm gar nicht zusteht. Der Panikeffekt halt. Das landet selten beim Gericht, welches im Übrigen ja auch noch autonom entscheidet in wie weit die Vorwürfe überhaupt sinnvoll zu verfolgen sind. Nicht selten, dass das Gericht wegen Geringfügigkeit gar nicht erst handelt.

Ich bin aber nur Laie und gebe wieder was ich so aufschnappe, kann mich auch gewaltig irren.

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-- Editiert am 30.11.2009 10:20

-- Editiert am 30.11.2009 10:21


von gentle_knight am 30.11.2009 10:19
Status: Junior (98 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Allenfalls eine Unterlassungsklage könnte ich mir vorstellen, aber die ist ja auch hinfällig, da das Teil bereits den Besitzer gewechselt hat und Du keine weiteren besitzt und/oder zum Verkauf anbietest.

Trotzdem würde das eine Wiederholungsgefahr nicht beseitigen. So ist leider die Rechtslage. Man geht davon aus, daß nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einen wirklich daran hindert, es noch einmal zu tun. Man könnte ja sonst jederzeit noch mal eine gefälschte EH-Ware privat verkaufen.

quote:
Nicht selten, dass das Gericht wegen Geringfügigkeit gar nicht erst handelt.

Sorry, das ist Quark. Im Zivilrecht gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze, auch eine Klage um 1 Cent muß das Gericht durchziehen.

quote:
eine sog. Schadensersatzforderung oder gar Klage

Wenn ersteres möglich ist, dann auch letzteres. Ein "gar" ist also hier völlig fehl am Platz.



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von Die_Schulz am 30.11.2009 12:00
Status: Unsterblich (1003 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Meiner Auffassung nach müsste man Dir nämlich erst einmal den Vorsatz beweisen aus Gewinngründen wissentlich ein (oder mehrere) Plagiat (Plagiate) verkauft zu haben.

Wie gesagt, habe ich das Teil als Original bei einem österreichischen Verkäufer für 170 Euro gekauft (sah auch wie ein Original aus) und da es nicht passte habe ich es wieder verkauft mit knapp 30 Euro Verlust. Also eine Gewinnabsicht hatte ich nicht- wollte das Bekleidungsstück auch einfach nur wieder loswerden weil es wie gesagt nicht passte.
Habe auch nicht mehr als nur ein Bekleidungsstück dieser Marke verkauft.

quote:
wo liegt die Rechtsgrundlage zu behaupten es handelt sich a) um ein Plagiat und b) und die Ware die Du auch verschickt hast?

Es wurde von besagten Rechtanwälten behauptet, dass sogenannte "Experten" anhand eines Mini-Bildes erkannt hätten, dass es sich um ein Plagiat handelt. Es wurde von W oder K&K jedoch kein Testkauf unternommen. Das Teil wurde an einen Privatkäufer (Selbstabholer) verkauft.

quote:
Man könnte ja sonst jederzeit noch mal eine gefälschte EH-Ware privat verkaufen.

Wie gesagt bezweifle ich, dass es eine Fälschung war. Habe auch schon gehört, dass Leute abgemahnt wurden, die ein Ed Hardy T-Shirt zuvor bei Peek und Cloppenburg erworben hatten und beim Wiederverkauf auf eBay dann auch abgemahnt wurden.
Naja.

Zitat:
Er will mit der Senkung den Betroffenen also vorgaukeln er sei gnädig und senke den Betrag, tatsächlich aber ist das nur ein letzter Versuch Geld einzufordern das ihm gar nicht zusteht. Der Panikeffekt halt. Das landet selten beim Gericht,

Mal sehen- bis januar haben die Damen und Herren noch Zeit Klage einzureichen. Wie gesagt ist bisher nichts weiter passiert.

-- Editiert am 30.11.2009 14:12


von Empathie am 30.11.2009 14:10
Status: Legende (367 Beiträge)
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Okay @Die_Schulz - dann lag ich hier wohl in einigen Punkten falsch. Ich meine mich aber zu erinnern dass in den JW (Jack Wolfskin) Fällen vergangener Monate solche Fälle mit dabei waren wie ich sie oben geschildert habe.
Leider ist der Beklagte bei Abmahnungen ja irgendwie immer in der Beweislast - stützt sich in diesem konkreten Fall alles nicht aber eigentlich auf eine bloße Annahme? Ich meine - selbst als ein Ed Hardy muss doch glaubhaft einen Tatbestand schildern und untermauern können wenn ich vor Gericht will. Der ist, meiner Meinung nach, hier keinesfalls gegeben - eben durch besagte fehlende tatsächliche Inaugenscheinnahme der Ware. Zumal der Betroffene seinen Wiederverkauf mit Verlust abgeschlossen hat.

Ich sehe ja selbst in den JW Fällen keine wirkliche Rechtsgrundlage und mehr Panikmache als tatsächlich dahinter steckte, aber bei denen lies es sich ja wenigstens halbwegs nachvollziehen, weil es sich eben um Ähnlichkeiten von Bildelementen handelte. Hier fehlt ja einfach alles. Explizit eben die besagte Ware um die es ging. Und eBay Käufe und Verkäufe lassen sich ja lückenlos nachvollziehen und belegen. Ich sehe hier als Laie wirklich keine Chance auf Aussicht seitens des Abmahners.

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von gentle_knight am 30.11.2009 18:46
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Ich sehe hier als Laie wirklich keine Chance auf Aussicht seitens des Abmahners.

Ich auch nicht, wenn sich der Plagiatsvorwurf allein auf ein angeblich auf einem Foto entdecktes Merkmal bezieht.

Da dürfte schon dem Einwand, man habe das Foto aus einer anderen Auktion kopiert, möglicherweise nichts mehr entgegen zu setzen sein.

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von Die_Schulz am 01.12.2009 01:17
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
>Allenfalls eine Unterlassungsklage könnte ich mir vorstellen, aber die ist ja auch hinfällig, da das Teil bereits den Besitzer gewechselt hat und Du keine weiteren besitzt und/oder zum Verkauf anbietest.

Trotzdem würde das eine Wiederholungsgefahr nicht beseitigen. So ist leider die Rechtslage. Man geht davon aus, daß nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einen wirklich daran hindert, es noch einmal zu tun. Man könnte ja sonst jederzeit noch mal eine gefälschte EH-Ware privat verkaufen.

Richtigerweise kann nur dann, wenn die Umstände auf eine Absicht zur Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens schließen lassen, etwa aufgrund eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten erwerbswirtschaftlichen Zwecks der Handlung, ALLEIN schon aus die Tatsache, daß in der Vergangenheit eine Rechtsverletzung geschah, die begründete Vermutung einer zukünftig zu befürchteten Wiederholung rechtfertigen. NUR insoweit ließe sich also argumentieren, daß eine fortbestehende Wiederholungsgefahr erst mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebannt sei.

Daraus läßt sich aber nicht im Umkehrschluß begründen: IMMER DANN, wenn im Anschluß an ein unzulässiges (Einmal-)Verhalten keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, besteht begründeter Anlaß zur Befürchtung erneuter (gleichartiger) Rechtsverletzungshandlungen.

quote:
Man könnte ja sonst jederzeit noch mal eine gefälschte EH-Ware privat verkaufen.

Weshalb sollte man in der Zukunft noch einmal privat gefälschte Waren verkaufen wollen, wenn dem beanstandeten Verkauf keinerlei erkennbare "Dauerverkaufs-Absichten" zugrundelagen? Wenn allein die MÖGLICHKEIT, sich zukünftig eventuell mal zu einem rechtswidrigen Verhalten zu entschließen, schon ausreichend sein soll für die Annahme einer Wiederholungsgefahr, dann besteht ja strenggenommen für alles und jedes ein -vorbeugender- Unterlassungsanspruch, solange der auf Verdacht "Abgemahnte" noch keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abgegeben hätte: denn mit Fug und Recht könnte ja argumentiert werden, daß Hinz und Kunz morgen schon gefälschte Markenkleidung oder Kinderpornos anbieten könnten, sodaß diese DURCH DAS FEHLEN EINER UNTERLASSUNGSVERPFLICHTUNG begründete ernsthafte Gefahr nur zuverlässig gebannt wäre, wenn sie unverzüglich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung unterzeichnen würden. Undsoweiter ...

M.

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von Mirk am 01.12.2009 17:51
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
So, wollte nur Bescheid sagen, dass bis heute sich nix getan hat.
Der Mahnbescheid dürfte heute oder morgen "abgelaufen" sein.

Ich kann nur jedem, der von W. und Co. abgemahnt wurde, raten, nicht zu zahlen.

Sich mit denen rumzuschlagen ist Zeitverschwendung- mein Geld für meine "IT-Recht-Fachanwältin" werde ich wohl auch nie wieder sehen.

Ich wünsche Allen ein frohes, lebendiges Jahr 2010!

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von Empathie am 04.01.2010 14:30
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