Abmahnung EdHardy Privatverkauf

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Abmahnung EdHardy Privatverkauf

Hallo, habe im Jahr 2007 ein Ed Dödel Hoodie auf Ebay bei einem Verkäufer, der mir zusicherte, dass es sich um ein Original (kann die Aussagen des VK belegen- der Hoodie hatte auch alle Echtheitsmerkmale wie Nummer und Hologramm-Streifen etc.) handelt, für eine Freundin, gekauft.
Das Teil war meiner Freundin leider zu klein so dass ich mich dazu entschied den Hoodie wieder zu verkaufen.
Jedenfalls bekam ich im November 2007 dann die Abmahnung mit einer Kostennote von knapp 1.700,00 Euro.
Meine Anwältin gab in meinem Auftrag eine modifizierte Unterlassungerklärung ab aber W. und Co. wollten unbedingt Geld. Da ich Student bin, habe ich ihnen, damit ich endlich meine Ruhe hab, 100 Euro angeboten, die die Herren nicht annehmen wollten- mehr konnte und kann ich leider nicht zahlen.
Jetzt hatten sie sich fast 8 Monate lang wieder nicht gemeldet und heute kam nun der Mahnbescheid, dem ich wiedersprochen habe- werde es als Einschreiben gleich morgen losschicken.
Was mich irritiert ist, dass in dem Mahnbescheid als Rechnungssumme vom besagten Datum im November 2007 gerade mal 1.005,00 Euro angegeben sind- was jedoch nicht mit der ursprünglich geforderten Summe übereinstimmt.
Wie kommt so etwas zu stande?
Soll ich mir jetzt schon einen neuen Anwalt suchen oder noch warten bis der Gerichtstermin ins Haus flattert? Wie ist das mit dem Gerichtsstand, wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage, muss der Anwalt dann aus der Stadt kommen wo W. sich den Gerichtsstand ausgesucht hat?

Danke und Grüße.

-- Editiert am 03.07.2009 15:10

-- Editiert am 03.07.2009 15:11



von Empathie am 03.07.2009 15:09
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
> Wie ist das mit dem Gerichtsstand, wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage, muss der Anwalt dann aus der Stadt kommen wo W. sich den Gerichtsstand ausgesucht hat?

"Aussuchen" kann sich W. den Gerichtsstand höchstwahrscheinlich nicht.

Bei PKH werden keine Kosten für Anreise deines Anwalts übernommen; d.h. wenn du einen Anwalt aus einer anderen Stadt als dem Gerichtsstand nimmst, zahlst du dessen Reisekosten selbst.


von Tonitronic am 03.07.2009 17:32
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Hallo,

D.h. du meinst, die Verhandlung findet an "meinem" Amtsgericht statt?
Meine Ex-Anwältin meinte nämlich,dass W. sich den Gerichtsstand aussuchen könne, da die Auktion übers Internet weltweit aufrufbar gewesen sei und da herrsche wohl der "fliegende Gerichtsstand".

quote:
Bei PKH werden keine Kosten für Anreise deines Anwalts übernommen; d.h. wenn du einen Anwalt aus einer anderen Stadt als dem Gerichtsstand nimmst, zahlst du dessen Reisekosten selbst.

Achso.

Ist es normal, dass sich die Kosten so plötzlich verringern?
Oder wie kommt es zustande, dass jetzt ca. 700 Euro weniger gefordert werden?





von Empathie am 03.07.2009 18:28
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
Ist es normal, dass sich die Kosten so plötzlich verringern?

Ja.

quote:
wie kommt es zustande, dass jetzt ca. 700 Euro weniger gefordert werden?

Wenn eine Zahlung in Höhe x eingeklagt wird, das Gericht jedoch nur eine um y% niedrige Forderung für begründet hält -

dann würde der Kläger riskieren, von den gesamten Kosten des Rechtsstreits ( = Grichtskosten + eigene Anwaltskosten + fremde Anwaltskosten ) ca. y% selbst tragen zu müssen.

quote:
Wie ist das mit dem Gerichtsstand, wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage, muss der Anwalt dann aus der Stadt kommen wo W. sich den Gerichtsstand ausgesucht hat?

Nein.

Wenn ein Gericht an dem Ort zuständig wäre, wo Deine rechtsverletzende Handlung begangen, d.h. Dein urheberrechtsverletzendes Verkaufsangebot (bestimmungsgemäß) abrufbar gewesen war, dann könnte sich der Rechteinhaber jedes "beliebige" Gericht aussuchen.

M.


von Mirk am 04.07.2009 19:47
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Hallo und Danke für die Antwort erstmal.

quote:
Wenn eine Zahlung in Höhe x eingeklagt wird, das Gericht jedoch nur eine um y% niedrige Forderung für begründet hält -

dann würde der Kläger riskieren, von den gesamten Kosten des Rechtsstreits ( = Grichtskosten + eigene Anwaltskosten + fremde Anwaltskosten ) ca. y% selbst tragen zu müssen.


Ist das rechtens?
Bzw. wohl eher nicht seriös....

Meine Güte, ich bin Student und hab ein kleines Kind- ich hab verständlicherweise Angst vor Schulden. :-(

MfG.

-- Editiert am 04.07.2009 21:14


von Empathie am 04.07.2009 21:12
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Hallo nochmal, habe ich Schadenserstazansprüche gegen den Verkäufer (der behauptete es wäre ein original).
Im Falle, dass ich verurteilt bzw. schuldig gesprochen würde?

Kann das jemand einschätzen?

Danke!




von Empathie am 05.07.2009 09:53
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
> Meine Ex-Anwältin meinte nämlich,dass W. sich den Gerichtsstand aussuchen könne, da die Auktion übers Internet weltweit aufrufbar gewesen sei und da herrsche wohl der "fliegende Gerichtsstand".

Grundsätzlich ist das richtig. Daß sich Rechteinhaber aus München bei einer Klage gegen einen Rechtsverletzer in Augsburg ein Berliner Gericht aussuchen, wird allerdings von immer mehr Gerichten als rechtsmißbräuchlich angesehen.

Vermutlich wird der Rechteinhaber hier sich das rechteinhaberfreundliche LG Hamburg unter Meister Buske aussuchen, das leider offenbar nichts dagegen hat, entgegen dem Wunsch des Verfassungsgebers zum Sondergericht gegen Marken- und Urheberrechtsverletzer zu werden.



von Tonitronic am 05.07.2009 13:10
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
quote:
habe ich Schadenserstazansprüche gegen den Verkäufer (der behauptete es wäre ein original).

Ja - und genaugenommen umfaßt der Schadensersatzanspruch auch die Schäden, die aus der vertragswidrig fehlenden Originalität entstanden sind.

--> Der Verkäufer muß also 1. ein "echtes" Stück nachliefern / wertmäßig ersetzen und 2. die schädigenden Abmahnkosten usw. erstatten, die beim Weiterverkaufsangebot des "falschen" Originals entstanden waren.

M.


von Mirk am 05.07.2009 18:53
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
Hallo nochmal, nun, dann werde ich wohl die Gerichtsverhandlung abwarten und danach eventuell den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen.
Ist diese Vorgehensweise ok?
Der Verkäufer kommt aus Österreich, gilt dort auch die 3-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche?
Und ab wann beginnt die "Kenntnis" welche die Frist für Schadensersatz einläutet: ab dem Datum der Abmahnung oder der Verurteilung (sollte es so kommen, dass ich schuldig gesprochen würde)?

Danke vielmals und MfG.


-- Editiert am 06.07.2009 16:09

-- Editiert am 06.07.2009 16:10

-- Editiert am 06.07.2009 16:11


von Empathie am 06.07.2009 16:08
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
--- editiert vom Admin


von guest-12323.11.2009 09:27:18 am 20.11.2009 13:58
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>Abmahnung EdHardy Privatverkauf
wäre es auch ohne Verseuchung.

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von Die_Schulz am 20.11.2009 15:04
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