Abmahnung Daniel Sebastian: "ATB Contact" im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnng, Daniel, Sebastian, ATB, Contact
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Rechteinhaberin fordert für Filesharing von Album Abgabe von Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot in Höhe von 2400,00 Euro

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab. Dabei handelt es sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum: "Contact" von ATB.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 2400,00 € sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder so genannten "German Top 100 Single Charts" Containern befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch mehrere Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oft nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.
  • Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.
  • Es gilt: Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.