Abmahnung Constantin Film - Horst Schlämmer – Isch kandidiere!
Von Rechtsanwalt Thomas Feil 19.4.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1082 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Und wir dachten schon, der Titel wird nicht mehr abgemahnt. Aus April 2010 liegt uns dennoch eine aktuelle Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte vor. Es geht um den Film „Horst Schlämmer – Isch kandidiere!“. Der angebliche Verstoß stamm aus Januar 2010.
In der Abmahnung heißt es u.a.:
„Vergleichbar einer Telefonnummer dienen die IP-Adressen der Lokalisierung und Identifizierung des anderen Kommunikationspartner. Der Anbieter einer Datei kann somit über jedes herkömmliche Tauschbörsenprogramm (Client) lokalisiert werden, da im Moment seines Angebotes die von ihm genutzte IP-Adresse offenbart wird.“
Der Vergleich mit der Telefonnummer hinkt. IP-Adressen werden einem bestimmten Anschluss zugeordnet, ermöglichen aber nicht zweifelsfrei die Identifizierung des anderen Kommunikationspartners. Auch ist zu bedenken, dass es Möglichkeiten zur Verschleierung der IP-Adresse gibt oder auch technische Möglichkeiten, mit einer „falschen“ IP-Adresse zu surfen. In der wie gewohnt ausführlichen Abmahnung wird letztendlich ein Betrag in Höhe von 956,00 € gefordert. Dieser setzt sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 und einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00 € zusammen. Auch die ausführliche Begründung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der hier behaupteten Urheberrechtsverletzung geklärt sind. Daher sind auch umfangreiche Abmahnungen durchaus kritisch zu betrachten.


