

Soweit Sie Opfer einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer-Netzwerken geworden sind sollten Sie reagieren. Im Folgenden wollen wir Sie kurz über neue Hinweise zur Abmahnpraxis in diesem Fall informieren.
Der Rapper Bushido lässt durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe aus Linden wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer Netzwerken Abmahnungen aussprechen.
Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der Rechte, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 850,-- verlangt. Hintergrund ist häufig die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden. Ferner wird eine Verletzung des Markennamens Bushido moniert.
Dabei ist Bushido kein unbeschriebenes Blatt: Anfang November 2007 wurde bekannt, dass Bushido selber Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Für den Track „Mittelfingah“, den er zusammen mit King Orgasmus und Bass Sultan Hengzt 2001 veröffentlichte, soll er ein Sample aus dem Lied „Mourning Palace“ der norwegischen Dark-Metal-Band Dimmu Borgir verwandt haben ohne die Band darüber zu informieren. Nach einem Rechtsstreit musste Bushido nun Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts zahlen. Zudem wirft die US-amerikanische Band Nox Arcana Bushido vor, für die Titel „Weißt du?“, „Kurt Cobain“ und „Blaues Licht“ von seinem Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ Musik von den Titeln „Beyond Midnight“, „No Rest For The Wicked“ und „Cthulhu Rising“ ohne Absprache verwendet zu haben. Die französische Gothic-Metal-Band Dark Sanctuary behauptete, Bushido habe sich für das Album Von der Skyline zum Bordstein zurück in mindestens acht Fällen von ihnen bedient.
Allgemeine Hinweise zu Abmahnungen und rechtliche Erörterungen finden Sie auf unseren Internetseiten unter: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung.htm.
Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen erheblichen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall finden Sie hier: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/bushido.htm
Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns den Schriftverkehr mit Ihren Kontaktdaten persönlich, per Brief, Fax oder E-Mail (Kontaktformular) übermitteln und wir Ihnen kurzfristig und unverbindlich ein Angebot unterbreiten, in welcher Form, mit welchen Kosten, welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten wir in Ihrem Fall tätig werden können.
