Abmahnung Bird & Bird Rechtsanwälte – Apple Inc. – "iPhone"-Nachbildungen

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Die Firma Apple Inc., einer der weltweit größten Hersteller von Computern und sonstiger Unterhaltungselektronik, geht weiterhin gegen die Einfuhr bestimmter Mobilfunkgeräten in den europäischen Wirtschaftsraum vor. Die betroffenen Geräte sind dem „ iPhone “ nachgebildet und werden zumeist aus der Volksrepublik China importiert. Im Auftrag des kalifornischen Unternehmens sprechen die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP Abmahnungen wegen der rechtsverletzenden Einfuhr zum Nachteil der Apple Inc. aus.

Die beanstandeten Smartphones tragen zwar weder das bekannte Apple-Logo, noch ist die Software des Originals aufgespielt. Damit handelt es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinn, doch kann bereits die Nachahmung eines geschützten Designs eine Rechtsverletzung darstellen. Die Gestaltung des iPhone ist als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen. Dabei handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber eine ausschließliche Nutzungsbefugnis gewährt. Erweckt die äußere Gestaltung keinen anderen Eindruck als die des „iPhone“, stimmen also insbesondere Abmessung und andere gestalterische Merkmale überein, ist der Geschmacksmusterschutz eröffnet. Der Inhaber des Rechts kann Dritten daher erbieten, das Design ohne seine Zustimmung zu nutzen.

Daneben kann das Anbieten von Nachahmungen im geschäftlichen Verkehr eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellen und Abwehransprüche aus dem UWG auslösen.

Zu beachten ist, dass als Verletzer dabei keinesfalls nur der Hersteller, sondern auch der Händler in Betracht kommt. Auch durch das Anbieten, Bewerben und Vertreiben von Nachahmungen werden nämlich die Rechte des Inhabers verletzt.

Die Kanzlei Bird & Bird macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Herausgab e eventuell noch im Besitz der Abgemahnten befindlicher Geräte geltend.

Die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von EUR 25.000 vor. Der Auskunftsanspruch, der sich auf die Anzahl der ge- und verkauften Geräte sowie Lieferanten bzw. Importeure bezieht, dient in der Regel der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs. Für die Berechnung muss zunächst der Umfang der Rechtsverletzung ermittelt werden. Ziffer 5 der Unterlassungserklärung sieht die Verpflichtung zur Leistung des Schadensersatzes voraus, wobei die Höhe dem Abgemahnten zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt ist. Entsprechende Forderungen können je nach Sachverhalt mehrere tausend Euro erreichen. Schließlich werden Anwaltskosten in Höhe von EUR 8.112,80 geltend gemacht. Diese Summe ergibt sich bei einem von den Bird & Bird Rechtsanwälten zugrunde gelegten Streitwert von einer Million Euro .

Angesichts des enormen wirtschaftlichen Risikos sollten Sie in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach unserer Erfahrung lassen sich in vielen Fällen bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen entwickeln. Um ein unnötiges Prozessrisiko zu vermeiden sollten die in den Schreiben der Kanzlei Bird & Bird LLP gesetzten Fristen unbedingt beachtet werden.

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