Abmahnung "Bääärenstark !!! Frühjahr 2010" – "Lollies – Schade, schade, schade" durch Baek Law für "Update Media Group"
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 12.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 796 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Zur Zeit verschickt die Kanzlei Baek Law aus Hamburg „Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“ an dem Musiktitel „Schade, schade, schade“ der Gruppe „Lollies“.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 2 Wochen und die Zahlung von € 183,21 gefordert.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Es wird angekündigt, dass Fristverlängerungen nicht gewährt würden und der geforderte Betrag nicht verhandelbar sei.
Ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der behauptete „Tatnachweis“ in vielen Fällen nicht vermitteln. Ein konkreter Schaden wird nicht dargelegt. Ein zu ersetzender Schaden für die Kosten der Inanspruchnahme der abmahnenden Anwälte wäre zudem allein aus der zwischen diesen und ihren Mandanten mutmaßlich geschlossenen Honorarvereinbarung zu berechnen.
Ob der Abgemahnte in der jeweils konkreten Konstellation als Störer zu haften hätte, ist zudem oft sehr fraglich.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sehr wohl § 97 a UrhG Anwendung finden kann, auch wenn die Rechteinhaber dies bestreiten.
Bei qualifizierter anwaltlicher Beratung kann der abmahnenden Kanzlei „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden. Wenn eine Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann ist dann dennoch so gut wie immer ein für den Abgemahnten wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich.
Tipp:
Lesen Sie in der Rubrik „Urheberrecht – Abmahnung“ auch den Ratgeber „Abmahnung Urheberrecht: BGH legt Grenzen ausreichender Unterlassungserklärung fest !“
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