Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Abmahnung "Bääärenstark !!! Frühjahr 2010" – "Lollies – Schade, schade, schade" durch Baek Law für "Update Media Group"

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
12.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 796 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Zur Zeit verschickt die Kanzlei Baek Law aus Hamburg „Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“ an dem Musiktitel „Schade, schade, schade“ der Gruppe „Lollies“.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 2 Wochen und die Zahlung von € 183,21 gefordert.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Es wird angekündigt, dass Fristverlängerungen nicht gewährt würden und der geforderte Betrag nicht verhandelbar sei.

Ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der behauptete „Tatnachweis“ in vielen Fällen nicht vermitteln. Ein konkreter Schaden wird nicht dargelegt. Ein zu ersetzender Schaden für die Kosten der Inanspruchnahme der abmahnenden Anwälte wäre zudem allein aus der zwischen diesen und ihren Mandanten mutmaßlich geschlossenen Honorarvereinbarung zu berechnen.

Ob der Abgemahnte in der jeweils konkreten Konstellation als Störer zu haften hätte, ist zudem oft sehr fraglich.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sehr wohl § 97 a UrhG Anwendung finden kann, auch wenn die Rechteinhaber dies bestreiten.

Bei qualifizierter anwaltlicher Beratung kann der abmahnenden Kanzlei „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden. Wenn eine Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann ist dann dennoch so gut wie immer ein für den Abgemahnten wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich.

Tipp:

Lesen Sie in der Rubrik „Urheberrecht – Abmahnung“  auch den  Ratgeber „Abmahnung Urheberrecht: BGH legt Grenzen ausreichender Unterlassungserklärung fest !“

Bundesweite Mandatsbearbeitung auch ohne persönlichen Gesprächstermin:

Telefon 0641 / 68 68 1160
Telefax 0641 / 68681161
E-Mail: jaeschke@ipjaeschke.de
Web: www.ipjaeschke.de

Sie erreichen uns von 09:00 - 21:00 Uhr per Telefon, E-Mail oder Telefax oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
19
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?