Hallo,wegen einer Verletzung gegen die Preisangabenverordnung im Webshop sind wir von einem Mitwettbewerber abgemahnt worden. Sachlich ist das leider OK, und dagegen können wir nichts machen. Jetzt ist aber Folgendes passiert: Die Unterlassungserklärung mit unserem Namen wurde einem anderen Unternehmen zugesandt. Also einer Firma, welche auche eine Abmahnung erhalten hat. Der gegnerische Anwalt hat einen Fehler gemacht, und die für uns bestimmte Unterlasungserklärung jemand Anderem zugesandt. Dadurch sind nun unsere Daten und die Details der Abmahnung in fremde Hände geraten. Ich möchte wissen, inwieweit das eine strafbare Handlung gegen das Datenschutzgesetz war und was wir gegen den gegnerischen Anwalt unternehmen können. Danke !
Na, Herr Lorenz, wieder Märchenstunde zum Thema Kontaktverbot? Mal wieder dabei Fragestellern haarstreubende Tips zu geben? Sparen sie sich ihren Roman dazu. Wir kennen alle Ihre Ausführungen. Mir ging es nur darum, den Fragesteller, der als Neuling Ihre spezielle Sichtweise der Dinge nicht kennt, zu warnen, alles zu glauben, was man ihm so vorwirft.
Das Problem ist, daß Sie den Leuten hier aberwitzige Ratschläge geben. Ich mache den Fragesteller lediglich auf den von mir verlinkten Thread aufmerksam, nicht daß er ihren Schmarn auch noch unreflektiert schluckt.