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Abmahnung durch Rechtsanwälte SCHALAST und PARTNER für DigiProtect an der Tonaufnahme Suffocation – Blood Oath

Von Rechtsanwältin Regine Filler
20.1.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 2760 Aufrufe
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Abmahnung

Namens und im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH mahnen die Rechtsanwälte SCHALAST und PARTNER Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken an der Tonaufnahme Suffocation – Blood Oath ab (Originaltitel: Suffocation Blood Oath(2009).rar). Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Tonmaterial unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Bei diesem download bzw. upload werden Dateien für Dritte öffentlich zugänglich gemacht. Dieser urheberrechtliche Verstoß wird durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert.

Aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung macht die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH einen Anspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG (Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung an Dritte geschützter Tonaufnahmen) geltend, da DigiProtect das ausschließlich das Recht hat, die Tonaufnahme Suffocation – Blood Oath in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und hinsichtlich dieses Rechts die alleinige Lizenznehmerin des Herstellers der Tonaufnahme ist, vgl. §§ 85 Abs. 1 Satz 1, 19a UrhG.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Regine Filler
Göttingen
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Markenrecht, Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht

Einen detaillierten Überblick, aktuelle Informationen, Hinweise sowie Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/digiprotect-schalast.htm

Die Rechtsanwälte SCHALAST und PARTNER fordern für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaberin EUR 5.100,-- zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 480,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.

Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Die Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt anhand der Einzelfälle. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

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