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Abmahnung - Wie sollten Sie sich wehren

Von 12.8.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 1065 Aufrufe
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Abmahnung

Abmahnung – Wie sollten Sie sich wehren?

Um das richtige Vorgehen zu bestimmen muss man sich zuerst einmal klar machen, was überhaupt eine Abmahnung ist und was deren Voraussetzungen sind.

Hat man diesen Schritt getan, so kann man prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Kommt man zu diesem Ergebnis, so kann ich jedem nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.

Das Kostenrisiko, das man eingeht, wenn man sich falsch verhält, oder aber eine zu weite Unterlassungserklärung abgibt ist enorm.

Bei einem Wettbewerbsverstoß in einer Werbung im Internet sind Streitwerte von 50.000 € keine Seltenheit. Dies gilt es immer zu bedenken!

Ist der vorgeworfene Wettbewerbsverstoß unwahr so ist immer noch zu prüfen, ob man nicht den eigenen Anwalt mit der Geltendmachung der eigenen Kosten beauftragen sollte (LG Bochum mit Urteil vom 05.05.2010 (Az. I-13 O 217/09)).

Nichtstun sollten Sie aber definitiv nicht, denn ob eine Abmahnung rechtlich unhaltbar ist kann selten einfach so bestimmt werden. Das bedeutet dann aber die Gefahr der Kostentragungspflicht, wenn die Gegenseite auf ihre Untätigkeit mittels einer einstweiligen Verfügung vorgeht!

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