Abmahnung (unteranderem)

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

167 Aufrufe

Abmahnung (unteranderem)

Hallo,

1. Unser Vermieter hat uns am Dienstag persönlich eine Abmahnung in die Hand gedrückt, da die Miete dreimal verspätet auf dessen Konto eingegangen ist. Er hat uns aber im September das erste Mal bescheid gegeben und beiläufig erwähnt dass das Geld im August auch schon zwei Tage später kam. Ich weiß dass eine Abmahnung nach drei verspätetet Zahlungseingängen rechtens ist, muss man aber nicht dem Mieter auch zweimal die Möglichkeit geben zur Nachbesserung?

2. Wir haben eine Haustür aus Holz die unten völlig verzogen ist. Bei geschlossener Tür kann ich den Finger durchstecken. Die Vormieterin hat dies auch schon bemängelt aber soweit ich weiß wurde nur eine Gummidichtung erneuert, die keinen Zweck erfüllt, denn ich kann den finger trotzdem durchstecken ohne die Dichtung zu berühren. Muss der Vermieter dies beheben und in welchem Zeitraum?

3. Wir haben auch noch ein etwas älteres Heizungssystem. Was sich bei der Warmwasserverwendung bemerkbar macht.
a) es dauert fast immer 1 Minute bis verwendungfähiges Wasser kommt (überall Dusche, Waschbecken)
b) innerhalb von wenigen Sekunden (10-30) wechselt die Temperatur.(gemessen Dusche: Anfangsregelung auf 37° nach 10s 25° nach 10s wieder 37° nach 15s 45° steigend). Muss der Vermieter hier auch wirksam werden und in welchem Zeitraum?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar. Ich hab auch schon im Forum gesucht aber nie etwas konkretes zu meinen Themen gefunden.

-----------------
""

-- Editiert von metalmarder am 10.10.2008 10:18:18


von metalmarder am 10.10.2008 10:15
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!



>Abmahnung (unteranderem)
--- editiert vom Admin


von guest123-2107 am 10.10.2008 10:24
Status: Philosoph (686 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 32 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Abmahnung (unteranderem)
Du besserst am Besten nach, wenn Du Deine Miete in Zukunft pünktlich zahlst, somit entgehst Du auch der Gewehrleistung.
MFG


von Kara_Hir am 10.10.2008 12:42
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Abmahnung (unteranderem)
Ich weiß dass eine Abmahnung nach drei verspätetet Zahlungseingängen rechtens ist

Nach Einer auch schon!


Die Vormieterin hat dies auch schon bemängelt

D.h. war schon bei Einzug.
Das hängt nicht mit der Gewehrleistung zusammen. Ja dafür könnte ich mich sofort begeistern.


von aabb am 10.10.2008 14:19
Status: Philosoph (671 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 31 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 129 neue Nutzer
gestern 565 neue Beiträge
162641 registrierte Nutzer
842781 Beiträge
Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 328 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 20 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pacht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pacht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Anpassung Miete und Betriebskosten
beantwortet von RA Liedtke für €25
Polnische Leiharbeiter als Nachbarn
beantwortet von RA Günthner für €20
Mehr Fragen lesen