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Abmahnung – Filesharing / durch U+C Rechtsanwälte / Silwa Filmvertrieb AG / DigiProtect GmbH

Von Rechtsanwalt Marko Setzer
18.11.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1315 Aufrufe
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Abmahnung

Abmahnung von Urmann Collegen Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG  u.a.  “Berlin.Pervers” sowie im Auftrag der DigiProtect GmbH u.a. “Big Tit Crackers”.  

Kürzlich werden wieder Abmahnungen von der Kanzlei: Urmann Collegen aus Regensburg im Auftrag der Firma Silwa Filmvertrieb Ag aus Essen und im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing u.a. an Filmwerken (Pornos): “Berlin.Pervers” und “Big Tit Crackers” versendet.

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Die Betroffenen sollen über Ihren Internetanschluss die Dateien über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben, so der Vorwurf des Abmahnschreibens.

Die Abmahnung selbst umfasst meist 5 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüberhinaus enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Der Downloadzeitraum dürfte so um den Anfang Oktober 2010 herum liegen.

Gefordert wird neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- Euro.  Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Die rechtliche Überprüfung der Abmahnung ist dringend zu empfehlen!

Auf keinen Fall kann die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung empfohlen werden. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Somit besteht ein großes Haftungsrisiko.

Der Erklärende verpflichtet sich darüber hinaus durch den Inhalt der Punkte 2 und 3  zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin (die Firma Silwa Filmvertrieb AG bzw. DigiProtect GmbH

UND

zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Leider gibt es zur Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen keine Patentlösung – ABER:

Oft lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung der Rechte Abgemahnter eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Dies setzt jedoch voraus, dass auf kompetente anwaltliche Hilfe vertraut wird  und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen“ weitreichende rechtliche Konsequenzen provoziert werden.

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