Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Abmahnung – Filesharing / Kornmeier und Partner Rechtsanwälte / "Nein, Mann!" (German Top 100 Single Charts)

Von Rechtsanwalt Marko Setzer
25.11.2010 | Ratgeber - uploads | 2566 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung

Die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte mahnt mit aktuellem Schreiben zur Zeit wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der  Herren Niels Reinhard und Tim Hoffmann am Musikwerk “Nein, Mann!” u.a. in der Container-Datei “German Top 100 Single Charts” ab.

Dazu versendet die Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt am Main bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing am Musikwerk: “Nein, Mann!  Abmahnschreiben in einer Vielzahl.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Marko Setzer
Berlin
19 Bewertungen
Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
 Pers. Direktanfrage 

Über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Betroffenen über Ihren Internetanschluss die betreffende Musikdatei gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben.

Das Abmahnschreiben besteht meist aus 6 Seiten ohne der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu lesen sind textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Als Downloadzeitraum dürfte es sich um den Oktober 2010 herum handeln.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

- Ist eine rechtliche Überprüfung der Abmahnung überhaupt zu empfehlen?

Diese Frage kann mit einem klaren JA beantwortet werden. Insbesondere kann von der Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nur abgeraten werden. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Zudem verpflichtet sich der Erklärende durch den Inhalt des Punkt 2 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin UND zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

- Welche Lösung kann ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei unberechtigten Abmahnungen anbeiten?

Leider kann dazu keine Patentlösung pauschalisiert werden – ABER:

In derartigen Fällen kann regelmäßig zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchgesetzt werden und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme dadurch deutlich verringert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen“ weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren.

Diese Infos könnten Sie auch interessieren:
http://www.ra-setzer.de/aktuell/


Marko Setzer
- Rechtsanwalt in Berlin-

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: post@ra-setzer.de /



Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
17
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?