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Abmahnung durch die Kanzlei Winterstein aus Frankfurt im Auftrag der K&K Logistics wegen Ed Hardy

Von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
16.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 1508 Aufrufe
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Abmahnung, Urheberrecht, Tauschbörse

Seit einiger Zeit verschickt die Kanzlei Winterstein wieder vermehrt Abmahnungen im Namen der K&K Logistics wegen dem Verkauf von Ed Hardy Produkten. Den Betroffenen wird entweder der Verkauf von Fälschungen bzw. Plagiaten vorgeworfen, oder aber der Verkauf von sog. Grauimporten. Beides würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Verbunden mit der Abmahnung ist die Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer meist vierstelligen Summe, welche für die Einschaltung der Kanzlei Winterstein angefallen sei. Die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung sind, wie im Urheberrecht üblich, sehr kurz bemessen.

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Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Prüfung abgegeben werden. Die Unterlassungserklärung, die den Abmahnungen beiliegt, ist zu weit gefasst und belastet die Betroffenen mehr, als dies vom Gesetzgeber vorgesehen ist bzw. der Rechteinhaber Anspruch darauf hätte. Zudem zeigen unsere Erfahrungen, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist. Oftmals verfügen die Betroffenen über Kaufbelege für die abgemahnten Kleidungsstücke und können so deren Echtheit nachweisen. Auch der Vorwurf des Grauimports kann ins Leere laufen, sofern die Betroffenen als Privatverkäufer gehandelt haben.

In jedem Fall empfiehlt es sich Ruhe zu bewahren und sich einen eigenen Anwalt zu suchen, der auf das Rechtsgebiet spezialisiert ist. Gemeinsam kann dann die für den Einzelfall beste Vorgehensweise besprochen werden. Sofern der Anwalt dazu rät, die Unterlassungserklärung abzugeben, sollte dies nur in modifizierter Form geschehen. Auch zeigt die Erfahrung in einer Vielzahl von Fällen, dass durch die Einschaltung eines Anwalts die Kosten teilweise erheblich reduziert werden können.

Auf die Abmahnung nicht zu reagieren, wäre die schlechteste Option, da die Gegenseite so in der Lage wäre, eine sog. Einstweilige Verfügung zu erwirken. Ab diesem Zeitpunkt würden sich die Betroffenen in einem gerichtlichen Verfahren befinden und im Falle eines Unterliegens mit weiteren erheblichen Kosten belastet sein.

Die Kosten für den eigenen Anwalt sind oft nicht so hoch, wie viele Abgemahnte befürchten. Die Einschaltung eines eigenen Anwalts lohnt sich daher in jedem Fall.

Die Kanzlei Recht und Recht vertritt eine Vielzahl von Betroffenen erfolgreich gegen jede Art von Abmahnungen. Unsere Erfahrung versetzt uns in die Lage, eine auf den Einzelfall zugeschnitte Lösung zu finden und durchzusetzen. Gerne können Sie sich daher jederzeit auch an unsere Kanzlei wenden, sollten sie von einer Abmahnung betroffen sein. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen für eine erfolgreiche Verteidigung zur Verfügung.

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