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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH – "Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen"

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
7.9.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 737 Aufrufe
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Abmahnung

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab. Gegenstand der Abmahnungen ist derzeit unter anderem auch der Titel


Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen“ .

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Die Tele München Fernseh GmbH will ausweislich der Schreibens festgestellt haben, dass die betroffenen Anschlussinhaber für das illegale Angebot zum Herunterladen des streitgegenständlichen Filmwerkes über eine Tauschbörse verantwortlich sind. Als Beleg werden Tatzeitpunkt und IP-Adresse angeführt. Einem beigelegten Ermittlungsdatensatz lassen sich weitere Details entnehmen.

Ein entsprechendes Verhalten verstößt gegen §19a UrhG und kann Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz auslösen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht zunächst einen Unterlassungsanspruch aus §97 UrhG geltend. Dieser soll durch die fristgerechte Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Daneben wird die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verlangt. Den Streitwert beziffern die Münchener Rechtsanwälte mit EUR 10.000. Angesichts einer 1,0er Anwaltsgebühr belaufen sich die Kosten insoweit auf EUR 506. Dies soll jedoch nur gelten, wenn sich der Bearbeitungsaufwand – etwa durch schriftlichen Widerspruch - nicht entscheidend erhöht. Die Schadensersatzforderung beträgt EUR 450. Insgesamt wird damit die Zahlung von EUR 956 verlangt.

Richtig ist zwar, dass eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, dass diese Vermutung bei Vorliegen entsprechender Umstände selbstverständlich widerlegt werden kann. Auch im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung bestehen Entlastungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers. Dies sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Anwalt geprüft werden.

Trotz der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Aufgrund der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung anwaltliche Hilfe sichern. Unter Umständen lassen sich so auch die geforderten Beträge zumindest reduzieren.

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