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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – "30 Days of Night"

Von Rechtsanwalt Philipp Achilles
6.9.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1268 Aufrufe
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Abmahnung

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verfolgen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken. Aktuell spricht die Münchener Kanzlei unter anderem Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des Titels

„30 Days of Night“

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Philipp Achilles
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aus. Über den Internetanschluss der Betroffenen soll das streitgegenständliche Werk im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH zum Download angeboten worden sein. Dieses Verhalten ist regelmäßig bereits durch das Herunterladen der Datei verwirklicht und kann einen Verstoß gegen §§16, 19a UrhG darstellen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in den Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Verlangt wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 956 (EUR 506 Anwaltskosten sowie EUR 450 Schadensersatz).

Von der Unterzeichnung der als Entwurf beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte unbedingt abgesehen werden. In der verwendeten Fassung stellt diese nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis dar. Dennoch ist angesichts der regelmäßig vergleichsweise knapp bemessenen Fristen eine umgehende Reaktion erforderlich. Zunächst sollte der Sachverhalt durch einen auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Anwalt umfassend geprüft werden. Insbesondere ist zu klären, ob und wenn ja inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Zwar steht dem Rechteinhaber im Falle einer Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch zu. Die Wiederholungsgefahr kann aber unter Umständen auch durch Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

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