Abmahnsicherheit für Online-Shops und Homepages
Von Rechtsanwalt Elmar Dolscius 22.11.2006 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 5557 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Serienabmahnung, Homepage, Internet, Shop
Impressum, Datenschutz, PAngVO, Metatags, Widerrufsrecht. Diese Begriffe und noch viele andere spielen eine Rolle bei der Erstellung und Betreibung eines Online-Shops oder einer Homepage.
Viele haben es in der Presse verfolgen können, einige kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung und andere haben sich zu dem Thema noch nie Gedanken gemacht. Ein bekanntes Elektronikunternehmen hat es in jüngster Vergangenheit in großem Rahmen vorgemacht. Die Rede ist von Abmahnungen für zuvor genannte Online-Shops und Homepages.
Elmar Dolscius
Kronberg
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Ein Online-Shop bsw. ist schnell erstellt. Vielfach werden sogar in Fachzeitschriften Programme angeboten, mit denen man in kurzer Zeit die verschiedensten Artikel ins Netz stellen und anbieten kann. Für die einen ist es ein kleiner Nebenverdienst, für andere eine Werbung des eigenen Geschäftes über die regionalen Grenzen hinaus. Und genau hier liegt oft das Problem.
Durch das Einstellen eines Online-Shops befindet man sich auf einmal im Wettbewerb mit allen Unternehmen, die auf dem gleichen Gebiet tätig sind, ganz gleich ob das Unternehmen in München, Berlin oder Sprockhövel sitzt. Dadurch haben diese Unternehmen dann die Möglichkeit, einen Wettbewerbsverstoß abzumahnen und dafür in vielen Fällen horrende Rechtsverfolgungsgebühren und Schadensersatz geltend zu machen. Die Kosten für solche Abmahnungen gehen schnell in Bereiche von € 5.000 – 10.000.
Auch bei privaten Homepages befindet sich der Betreiber schnell in der Situation, eine Rechtsverletzung begangen zu haben (z.B. durch das Kopieren eines Stadtplans, um auf seinen Sportverein hinzuweisen).
In unserer Kanzlei erleben wir oft die Situation, dass der Abgemahnte völlig überrascht von der Abmahnung und sich keiner Schuld bewusst ist. Leider spielt die Schuldfrage in diesen Fällen keine Rolle. Die oben erwähnten Programme zur Erstellung bieten viel zu oft auch keinen Schutz vor Abmahnungen.
Hat ein Verstoß erst einmal stattgefunden, lässt sich an den Folgekosten meist nur mit anwaltlicher Hilfe etwas ändern. Noch gravierender in ihren Folgen ist allerdings die Unterlassungserklärung, deren Abgabe in solchen Fällen von Ihnen verlangt wird. Ist diese nicht richtig formuliert, kann dies schnell in den finanziellen Ruin führen.
Bevor Sie also über die Eröffnung eines Online-Shops oder einer Homepage nachdenken, sollten Sie dafür sorgen, dass kein Raum für eine Abmahnung bleibt. Hierzu sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und Ihren Shop oder die Homepage überprüfen lassen. Die Kosten hierfür sind weit niedriger, als die Kosten, die Ihnen durch eine Abmahnung entstehen können.
Die Kanzlei Recht und Recht beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Wettbewerbsrecht, dem Internet und Abmahnungen und hat für viele kleine und mittelständige Unternehmen, aber auch Privatpersonen eine Überprüfung auf Abmahnsicherheit vorgenommen. Gerne sind wir bereit, auch Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot für die Überprüfung Ihres Shops oder Ihrer Homepage zu erstellen.
Wenn Sie diesen Artikel zu spät gelesen und schon eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns selbstverständlich auch ansprechen. Zum einen sollten Sie in diesen Fällen in jedem Fall die Unterlassungserklärung von einem Spezialisten formulieren lassen. Auch hinsichtlich der finanziellen Folgen ist oft nicht das letzte Wort gesprochen. Zu dieser Thematik verweise ich an dieser Stelle auf meinen Artikel zu Serienabmahnungen .



