Abmahnrecht: Richtig reagieren bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Grosse Freiheit" von "Unheilig" durch Rasch Rechtsanwälte !
Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke 4.2.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 766 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Im Moment versendet die Hamburger Kanzlei Rasch Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Grosse Freiheit“ der Künstlergruppe „Unheilig“.
Rasch verlangt u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Im konkreten Fall wird eine Summe in Höhe von € 1.200,00 von den abgemahnten Anschlussinhabern gefordert.
Lars Jaeschke
Gießen
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht Pers. Direktanfrage
Wer den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen hat, sollte eine modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die Kostenerstattung enthält. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die ansonsten auch ohne mündliche Verhandlung gerichtlich erwirkt werden kann, vermieden werden.
Bei qualifizierter anwaltlicher durch einen „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ Beratung kann Rasch rasch „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden.
Tipp:
Lesen Sie in der Rubrik „Urheberrecht – Abmahnung“ auch die Ratgeber-Artikel „Abmahnung Urheberrecht: BGH legt Grenzen ausreichender Unterlassungserklärung fest !“
sowie
"Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" – Worum geht es ?
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