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Abmahnkanzleien greifen kritische Berichterstattung von Rechtsanwälten der Abmahnopfer an! Wenn Anwälte seriöse Anwälte abmahnen.. .

Von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden
15.4.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1776 Aufrufe
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Abmahnung

Im Bereich der Filesharing-Abmahnungen tummeln sich etliche Rechteinhaber - besonders viele aus dem Pornosektor - die Kanzleien und insbesondere Einzelanwälte systematisch ausfindig machen, um diese zur Verfolgung der hinlänglich bekannten Urheberrechtsverstöße zu instrumentalisieren.

Besonders in ländlichen Gegenden fällt es der Pornoindustrie erfahrungsgemäß leicht Personen aufzuspüren, die eine Anwaltszulassung besitzen und sich dazu herablassen, diese zu vertreten.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Karsten Gulden
Mainz

Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Nun scheinen einige dieser Vertreter des Berufsstandes der Anwaltschaft die Folgen ihres Handelns unterschätzt zu haben.

Nicht anders ist die bisher wohl einzigartige Vorgehensweise gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen der Anwaltschaft zu erklären, die sich nicht auf den Pakt mit der Unterhaltungsindustrie eingelassen haben.

Seit einigen Tagen versuchen einige Abmahnkanzleien andere Kanzleien abzumahnen, die kritisch und sachlich über das nicht zu beschönigende Vorgehen der Abmahnindustrie berichten!
Selbstverständlich erfolgen diese Abmahnungen auch kostenpflichtig!

Die rechtlichen Ausführungen in den Abmahnungen sind zum Teil äußerst kurios und gleichen einem Wunschdenken.
In jedem Fall erscheint das Vorgehen der Abmahnkanzleien äußerst widersprüchlich, da sie die Reaktionen nunmal selbst zu verantworten haben. So etwas wird im Eifer des Gefechts anscheinend schnell vergessen.

Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob diese Vertreter jemals etwas von den Art. 5 und Art. 12 des Grundgesetzes gehört haben?! Diese elementaren Grundpfeiler der Demokratie werden sich den Machenschaften der Abmahnndustrie jedenfalls nicht beugen.

Dies käme einer Pressezensur gleich, die mit Sicherheit nicht stattfinden wird!

Fazit:

Man wird geehrt, wie man sich selbst hält wert!

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