Ablöse bei Mietaufhebungsvertrag in der WHP pfändbar?

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Miluxa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablöse bei Mietaufhebungsvertrag in der WHP pfändbar?

Hallo,

mal angenommen, ein Vermieter will seine Wohnung verkaufen und bietet dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Ablöse von fiktiv 10.000 € an. Der Mieter ist Rentner und die Rente liegt unter dem Pfändungsfreibetrag, er ist in PrivatInso und bereits seit 1 Jahr in WVP.

Ist diese Ablöse pfändbar? Muss das dem IV gemeldet werden? Es ist ja kein Einkommen (fällt auch nicht unter das Einkommensteuergesetz) sondern eine Zahlung wegen des Verlustes der Wohnung und der Bereitschaft umzuziehen.

Würde mich über Hilfe sehr freuen. Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße Miluxa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

im geschilderten Fall ist die angebotene Zahlung des Vermieters wie eine Schadensersatzleistung zu betrachten. Um Arbeitseinkommen oder Äquivalente desselben (Krankengeld, Sozialleistungen, Rente etc.) handelt es sich hierbei nicht. Insoweit wäre eine solche Abstandszahlung auch nicht an den Treuhänder abgetreten und würde folglich dem Schuldner verbleiben. Da es sich nicht um abgetretene Zahlungen handelt, ist eine Meldung an den TH auch entbehrlich.

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miluxa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort :) Das hilft auf jeden Fall weiter und er wird sich freuen, dass zu hören :dance:
Liebe Grüße
Miluxa

0x Hilfreiche Antwort

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