Hallo,
mal angenommen, ein Vermieter will seine Wohnung verkaufen und bietet dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Ablöse von fiktiv 10.000 € an. Der Mieter ist Rentner und die Rente liegt unter dem Pfändungsfreibetrag, er ist in PrivatInso und bereits seit 1 Jahr in WVP.
Ist diese Ablöse pfändbar? Muss das dem IV gemeldet werden? Es ist ja kein Einkommen (fällt auch nicht unter das Einkommensteuergesetz) sondern eine Zahlung wegen des Verlustes der Wohnung und der Bereitschaft umzuziehen.
Würde mich über Hilfe sehr freuen. Schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße Miluxa
Ablöse bei Mietaufhebungsvertrag in der WHP pfändbar?
6. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juli 2017 | 23:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablöse bei Mietaufhebungsvertrag in der WHP pfändbar?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2017 | 10:53
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
im geschilderten Fall ist die angebotene Zahlung des Vermieters wie eine Schadensersatzleistung zu betrachten. Um Arbeitseinkommen oder Äquivalente desselben (Krankengeld, Sozialleistungen, Rente etc.) handelt es sich hierbei nicht. Insoweit wäre eine solche Abstandszahlung auch nicht an den Treuhänder abgetreten und würde folglich dem Schuldner verbleiben. Da es sich nicht um abgetretene Zahlungen handelt, ist eine Meldung an den TH auch entbehrlich.
Gruß
Krypton
#2
Antwort vom 11. Juli 2017 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort Das hilft auf jeden Fall weiter und er wird sich freuen, dass zu hören
Liebe Grüße
Miluxa
Und jetzt?
Schon
267.041
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten