Ablehnung med. Reha und Erwerbsminderungsrente

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung med. Reha und Erwerbsminderungsrente

Hallo!

Bei einer Freundin wurde aufgrund zweier Suizidversuche eine "schwere depressive Episode" diagnostiziert.
Eine medizinische Reha wurde von der Deutschen RV abgelehnt mit der Begründung, dass eine akutstationäre Behandlung erforderlich wäre.
Leider lehnt sie dies aber ab.

Nun hat sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Dieser wurde wiederum abgelehnt, da sie dem Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen zur Verfügung steht.

Mir stellt sich die Frage, wie
ein Mensch, bei dem eine akutstationäre Behandlung erforderlich ist, weiterhin in der Lage sein soll, arbeiten zu können.
Ich habe in Ihrem Namen vorsorglich einen Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt, bin mir aber nicht sicher, wie in der Sache weiter verfahren werden kann.

Kann mir jemand helfen?
Danke!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nicki

was genau ist die frage?

sunbee

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#2
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sunbee!

Den Widerspruch habe ich zunächst nicht begründet, weil ich nicht weiß, inwieweit die med. Reha und die Erwerbsminderungsrente im Zusammenhang stehen. Wie kann ich den Widerspruch am besten begründen? Besteht überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Wenn der Widerspruch unbegründet abgelehnt werden sollte, was für Möglichkeiten gibt es noch? Und warum ist hier überhaupt eine Ablehnung erfolgt? (Das beißt sich doch, oder?)
Meine Freundin bezieht derzeit noch Krankengeld und laut ihres behandelnden Arztes wird das auch noch bis zur Aussteuerung so weiter gehen.
Sie selbst fühlt sich nicht in der Lage, sechs Stunden täglich arbeiten zu gehen.
Als pharmazeutische Assistentin wäre es aufgrund Ihrer Suizidversuche auch wenig sinnvoll, in ihren alten Beruf zurückzugehen..

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Reha vor Rente"

die Reha hat deine Bekannte ohne Gründe abgelehnt....


:bang:

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#4
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Jogibear!

Mmh, medizinische Reha ist ja abgelehnt worden.. empfohlen wurde nur die akutstationäre Behandlung....

Durch meinen Beruf habe ich festgestellt, dass es einige Menschen gibt, die eine Rehabilitation ablehnen, dadurch dem Arbeitmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und denen trotzdem eine EU-Rente zugebilligt wurde...
Wahrscheinlich hast du recht: sie weigert sich, in eine Nervenheilanstalt zu gehen; aber ist das wirklich notwendig, nur weil man aufgrund vieler Schicksalsschläge mit seinem Leben nicht mehr klar kommt??

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nicki,

also ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass nach zwei Suizidversuchen eine Reha ausreicht.

quote:
Eine medizinische Reha wurde von der Deutschen RV abgelehnt mit der Begründung, dass eine akutstationäre Behandlung erforderlich wäre.
Leider lehnt sie dies aber ab.


Warum?

quote:
Wahrscheinlich hast du recht: sie weigert sich, in eine Nervenheilanstalt zu gehen; aber ist das wirklich notwendig, nur weil man aufgrund vieler Schicksalsschläge mit seinem Leben nicht mehr klar kommt??


Ich behaupte: Ja!
Diese Krankheit gehört behandelt und nicht nur für eine Reha-Dauer von ein paar Wochen.
Deine Freundin soll diese Angebote nutzen, damit sich ihr Zustand bessert.
Mit einer EM-Rente ist es da nicht getan.

Grüßle






-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jogibear

bist du des lesens mächtig?

quote:
Eine medizinische Reha wurde von der Deutschen RV abgelehnt


@nicki

weder die drv bund noch sonst jemand kann einen versicherten zwingen in ein akutkrankenhaus zu gehen.

der widerspruch muss nicht begründet werden. ich würde schreiben, dass ich aussicht auf widerherstellung der arbeitsfähigkeit in einer reha sehe und nicht in einem aufenthalt in einer akutklinik. der behandelnde arzt ist nicht der meinung, dass ein akutkrankenhaus die richtige maßnahme ist, sonst hätte dieser eine einweisung geschrieben. ich würde es so formulieren (freundlich), dass die drv bund nicht die kompetenz hat über medzinische akutmaßnahmen über die entscheidung des behandelnden arztes hinweg.

meiner ansicht nach wäre hier die gkv auch ein antragspartner für eine reha.

Nur mal so: eine abgelehnte reha, der hinweis auf akutklinik und der behauptung der drv bund, sie sei arbeitsfähig sind völlig verschiedene paar schuhe.

die drv bund ist offensichtlich der meinung, dass eine akutbehandlung zur heilung führe und dann arbeitsfähigkeit bestünde. ist zwar reichlich blödsinnig, denn nach akutbehandlung in der psychatrie ist zu 99% reha angesagt und zwar über 3 monate!, aber was ist schon sinnhaft nachvollziehbar bei der drv bund.

es geht um kosten. eine akutbehandlung zahlt die gkv, die drv bund spart.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Sunbee, *wink*

grundsätzlich bin ich mit dir einer Meinung...

Du siehst mehr das Rechtliche, ich eher das Medizinische. Und da meine ich, soll die Freundin des TE alle Therapie-Möglichkeiten nutzen. Das ist kein Schnupfen...
Natürlich kann man keinen zwingen, sich in eine Nervenheilanstalt zu begeben, aber... wie soll die Therapie dann aussehen?
EM-Rente und sonst nix?

quote:
aber ist das wirklich notwendig, nur weil man aufgrund vieler Schicksalsschläge mit seinem Leben nicht mehr klar kommt??


Ändert sich da was, wenn man EM-Rente bezieht?

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

sehe ich wie du, aber wie du schon schreibst, ich sehe das rechtliche. ich kann und will über die erkrankung nicht *urteilen* und auch nicht über das, was sinnvoll wäre.
dazu haben mir zuviele reingequatscht und mindestens 2 operationen, die *ganz gewiss* besserung bringen sollten, hätte ich mir sparen können. muss jeder für sich entscheiden

sunbee

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#9
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--Natürlich kann man keinen zwingen, sich in eine Nervenheilanstalt zu begeben--

oh doch, mit einem Unterbringungsbeschluss schon, Schwesterchen.

Erst kommt die Operation, dann die Reha.

Der Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik ist auch nicht von kurzer Dauer.

--Wahrscheinlich hast du recht: sie weigert sich, in eine Nervenheilanstalt zu gehen; aber ist das wirklich notwendig, nur weil man aufgrund vieler Schicksalsschläge mit seinem Leben nicht mehr klar kommt?? --


6 Monate sind keine Seltenheit, um einigermassen Heil wieder in die rauhe Wirklichkeit hinaustreten zu können.

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#10
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sunbee!

Vielen Dank!!
Dass nach einer Akutbehandlung eine Reha sowieso angesagt ist, war mir absolut nicht klar.. , nur dass die ganzen Ablehnung recht unlogisch waren. Komisch, dass sich die Krankenkasse hier nicht einschaltet, weil ja anscheinend die Kosten durch Maßnahmen der RV schon längst hätten reduziert werden können. Zumal ich davon ausgehe, dass die Arbeitskraft wieder herstellbar ist :???:
Logo werde ich jetzt die vernünftige Begründung nett umschreiben und versuchen, was machbar ist.. :)
Es liegt mir sehr am Herzen, hier zu helfen: Das was meiner Freundin in den letzten Jahren widerfahren ist, wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht.

Also, vielen Dank!
Ich werde berichten!?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, thanks @ all!
Die Diskussion hatte ich eben noch nicht gelesen.
Ich werd mir drüber Gedanken machen:

--6 Monate sind keine Seltenheit, um einigermassen Heil wieder in die rauhe Wirklichkeit hinaustreten zu können.--

Wahrscheinlich ist das so..

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Meri,

quote:
6 Monate sind keine Seltenheit, um einigermassen Heil wieder in die rauhe Wirklichkeit hinaustreten zu können.


SO ist das!
Hab das in meinem Bekanntenkreis im letzten Jahr miterlebt. Und ich muss zugeben, dieser lange Aufenthalt war nötig. Ohne wäre diese Frau komplett *versumpft*!
Und darum kann ich nicht verstehen, warum diese Hilfsangebote abgelehnt werden.

@Nicki,

wie sah denn die Therapie direkt nach den Suizidversuchen aus? Ich dachte immer, Psychiatrie sei dann zwingend vorgeschrieben??

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Bei einer Freundin wurde aufgrund zweier Suizidversuche eine schwere depressive Episode diagnostiziert.
Eine medizinische Reha wurde von der Deutschen RV abgelehnt mit der Begründung, dass eine akutstationäre Behandlung erforderlich wäre.
Leider lehnt sie dies aber ab.


--Nun hat sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Dieser wurde wiederum abgelehnt, da sie dem Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen zur Verfügung steht.

Mir stellt sich die Frage, wie
ein Mensch, bei dem eine akutstationäre Behandlung erforderlich ist, weiterhin in der Lage sein soll, arbeiten zu können.---


Wenn die Freundin die stationäre Behandlung ablehnt, ist sie gesund – zumindest nach dem Amt für die Rente – und steht danach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar!

Klar war danach Psychatrie angesagt. Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie lange sie dort war.

Ich werd jetzt nochmal mit R. reden; allerdings ist sie jetzt dabei, sich ein komplett neues Leben aufzubauen (Umzug, neues Umfeld, etc.), das ist ihre eigene Art, sich zu rehabilitieren.
Diese "Hilfsangebote" werden wohl oft so ausgelegt, dass man mit -seiner eigenen Meinung nach- komplett gestörten Menschen zusammengepfercht wird, ohne zu sehen, dass man ebenso zu diesen Menschen zählt.. Vergleichbar mit Alkoholismus: Nur die anderen sind die Alkoholiker - ich krieg mich jederzeit wieder in den Griff..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Nicki,

nochmal von meiner Seite aus:

Meine Argumente haben mit der rechtlichen Seite nix zu tun. Die hat Sunbee dir erklärt. Nicht, dass du das falsch verstehst.
Aber, ich meine nun mal, dass ein komplett neues Umfeld dem Heilungsprozess zwar förderlich sein kann, aber eben halt nur das.

Grüßle



-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nicki08
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Loddar,

du hast ja recht!!
Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass der Umzug vielleicht förderlich sein mag, aber wahrscheinlich ist es mehr eine Flucht.
Das wird das eigentliche Problem sicherlich nicht lösen. (aber da kann man sich auch fusselig reden, wenn sie das nicht begreifen will, muss ich das so hinnehmen ;) )

Bleibt also die rechtliche Seite, wie du schon sagst..

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

auch für dich noch mal extra: eine akutmaßnahme entscheidet mit SICHERHEIT NICHT die drv bund, sondern der behandelnde arzt. heute ist es nicht mehr üblich, jemanden nach suizidversuch und wiederherstellung in der psychatrie zu behalten. *auf eigenen wunsch gehen* heißt es und meint: ein bett wird frei.
einweisen auf dauer kann nur ein richter durch beschluß.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Eine Bekannte von mir hat sich statt in eine Reha in eine sog. "Tagesklinik" begeben. Vorteil gegenüber einer stationäre Behandlung ist das man nicht aus seinem eigentlichen Umfeld herausgerissen wird.

Sollte Deine Freundin nicht akut suizid gefährdet sein, würde ich da mal drüber nachdenken.

Hier stehen sowohl Ärzte als auch Sozialberater zur Verfügung.

Also allerbeste Beratungs und Therapiemöglichkeiten.

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