Hallo,
gibt es Bestimmungen ab welcher Entfernung ein Umzug in diesen (Arbeits-)Ort als eine berufliche Veranlassung gelten kann?
Konkret habe ich einen Job in Magdeburg angetreten, bin aber von Essen nach Berlin gezogen.
Die Berücksichtigung der Umzugskosten hat das Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Umzug der privaten Lebensführung zuzurechnen sei.
Eigentlich bin ich aber näher an meinen Arbeitsort gezogen, auch wenn die Überlegung von Essen nach Magdeburg zu pendeln schon etwas unrealistisch ist. Aber Tatsache ist nunmal, dass ich näher an Magdeburg gezogen bin.
Gibt es nicht eine Möglichkeit, diese Kosten doch geltend zu machen? Es muss doch zig Beispiele geben, in denen die Arbeitnehmer nicht unmittelbar an ihren Arbeitsort sondern in die Umgebung ziehen.
Vor allem wurden mir im Gegenzug die Fahrtkosten als Werbungskosten angerechnet; hier kam keine Ablehnung aufgrund von Umständen der privaten Lebensführung. Und wenn man nach dem neuen BFH-Urteil auch vom Arbeitsort wegziehen darf (aus Gründen der privaten Lebensführung) und Kosten einer Zweitwohnung geltend machen kann, warum dann nicht in dem Fall auch? Das ist doch total widersinnig und vor allem willkürlich, mal 'private Gründe' anzuerkennen und mal nicht.
Eine Absetzung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen funktioniert denke ich auch nicht, da ich den Umzug komplett privat organisiert habe (also keine Umzugsfirma oder Ähnliches beauftragt habe).
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ablehnung Umzugskosten
27. Juli 2009
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Frage vom 27. Juli 2009 | 17:50
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ablehnung Umzugskosten
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 27. Juli 2009 | 22:35
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank E.!
Auch wenn die Antwort leider nicht wirklich ermutigend ist.
Und der Grund war halt einfach Berlin.
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