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Ablehnung Gründerzuschuss

Ich habe eine Frage.

Ich bin arbeitslos geworden, habe Anspruch auf ALG I und habe den Gründungszuschuss beantragt. Dieser wurde abgelehnt (die Ablehnung kommt im Folgenden).

Der Gründungszuschuss ist seit diesem Jahr Ermessenssache. Soweit so gut. Jeder hat das Recht einen Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Nun muss man ein Gewerbe anmelden, bevor man den Gründungszuschuss beantragen kann.
Meine Fragen:

1. In der Ablehnung steht, dass "eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit" für mich möglich ist, obwohl ich vergeblich 45 Bewerbungen geschickt habe.
Kann ich evtl. da ansetzen in einem Widerspruch?

2. Ist es rechtens, von Seiten der AfA, einen Antrag stellen zu lassen und jemanden quasi ins offene Messer laufen zu lassen (da ja ab gewerbegründung der Bezug eingestellt wird), obwohl sie im Vornherein wissen, dass kein Geld da ist und abgelehnt wird?

3. Wie sieht es mit dem Versicherungsrecht aus? Die Arbeitslosenversicherung wird gezahlt, und im Schadensfall greift sie (hier Arbeitslosigkeit)

4. In wie weit geht die Pflicht des Sachbearbeiters nachzuweisen wenn in der Ablehnung steht "wurden Ihre Chancen zur dauerhaften Eingliederung (...) besprochen und geprüft", was besprochen und vor allem geprüft wurde?

Hier die Ablehnung:

Begründung:

Ihrem Antrag vom 05.01.2012 (...) kann nicht entsprochen werden.

Entscheidung beruht auf §57 SGBIII

(...) Begründung basiert auf §7 SGBIII

"Im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss die Agentur für Arbeit beim EInsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente den Förderaufwand und den damit zu erreichenden Erfolg sorgfältig abwägen."

"Bevor eine Förderung mit Gründungszuschuss erfolgen kann, ist zunächst zu prüfen, ob Sie auch ohne Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung in den Arbeitsmarkt dauerhaft eingegliedert werden können.

Im Beratungsgespräch vom xx.xx.xxxx mit Frau XYZ wurden Ihre Chancen zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Ihnen besprochen und geprüft (nachweispflicht?)."

"Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit für Sie möglich ist." (nach 45 gescheiterten Bewerbungen?)

Der von Ihnen beantragte Gründungszuschuss kann deshalb nicht gewährt werden.

Nun möchte ich Widerspruch einlegen und das wasserdicht, wenn nötig auch vor Gericht.
Hat jemand Ideen (am besten mit Quellen), wie ich das aushebelnkann? Eventuell mit Grundrecht auf freie Berufswahl? Was bedeutet "in absehbarer Zeit"?

Für eure Hilfe bin ich schon jetzt dankbar.

Gruß

Marcus

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von Enzymchen am 22.02.2012 14:53
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>Ablehnung Gründerzuschuss
Ohne Anwalt wird da nicht viel gehen. Einen Widerspruch von Ihnen selber weist der Pförtner schon ab. Und das zu Recht, wenn Sie mit so einem Unsinn wie dem mit der freien Berufswahl kommen (hindert Sie irgendjemand an Ihrem Beruf?).

Also zum Anwalt, oder die Energie in die Selbständigkeit stecken.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."


von bear am 22.02.2012 14:59
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>Ablehnung Gründerzuschuss
Ich denke der Widerspruch wird sehr schwierig sein. Der reine Umstand, dass du bis jetzt 45 Bewerbungen geschrieben hast bedeutet ja nicht, dass eine Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aussichtslos ist.

Prinzipiell könnte es ja auch beispielsweise sein, dass du einfach nciht weißt, wie man Bewerbungen schreibt, und du mit vernünftigen Bewerbungsunterlagen von Angeboten nur so überschüttet wirst (ist nur ein fiktives Beispiel)

Solltest du nicht ganz konkrete Gründe liefern können, warum eine Integration in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gerade bei dir so gut wie aussichtslos ist, so räume ich dem Widerspruch geringe Chancen ein.

Beschreibe doch mal deine Situation. Was ist dein gelernter Beruf? Was hast du zuletzt gemacht? Gibt es irgendwelche Hemnisse, die eine Integration bei dir erschweren?



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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

-- Editiert Schnebi am 22.02.2012 19:30


von Schnebi am 22.02.2012 19:29
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