Ablauf des Verwaltervertrages

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)
Ablauf des Verwaltervertrages

Hallo,
wenn ein Verwaltervertrag ausläuft, ist es doch die Pflicht des Verwalters dies den Eigentümern bei der Versammlung anzukündigen, damit gemeinsam bestimmt werden kann was getan werden muß.
Nachdem ich gestern meine Abrechnung erhalten habe, hatte ich einige Fragen an unsere Verwalterin, z.Bsp. nachdem sie auf die Einladung einen Punkt zu einer Honorarerhöhung gesetzt hat hab ich ihr folgendes geschrieben:

Wenn überall Gehaltserhöhungen gestrichen werden (..und auch nicht erst im ersten Jahr), verstehe ich nicht aus welchem Grund über eine Erhöhung Ihres Verwalter-Honorares gesprochen werden soll, wo außerdem noch gar nicht feststeht, daß Sie dass im nächsten Jahr noch sind!!!

Jetzt schreibt sie zurück:

Ich bin bis 2009 als Verwalterin bestellt; ich halte mich – ob es mir gefällt oder nicht – an Vereinbarungen. Wenn Sie eine Kündigung wünschen, so bitte ich dies rechtzeitig mitzuteilen, damit ich diesen Tagesordnungspunkt noch aufnehmen kann und die Versammlung hierüber entscheidet.



Wieso muß ich ihr dass mitteilen...???

Gruß
:devil:

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7 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was steht denn im Verwaltervertrag? Ist da von einer Erhöhung nach gewisser Zeit die Rede? Wäre etwas seltsam, oder?

Jeder ME müsste den Vertrag vorliegen haben, und genau wie jeder andere Vertrag im Leben läuft der mal aus, muss verlängert oder gekündigt werden, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht gewünscht wird.

Eigentlich müsste der Verwalter automatisch diesen TOP mit aufnehmen, wenn sein Vertrag ausläuft und entschieden werden soll, ob es einen neuen Vertrag geben soll oder nicht. Zur Sicherheit würde ich als ME diesen TOP auf die Liste setzen lassen, und gut ist es, oder?

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#2
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

@Dinsche

Haste Recht...besser ist dass!!

Habe ihr eben noch eine mail gesendet und sie gebeten dies noch als TOP aufzunehmen....die hat doch gedacht sie kriegt eine Gehaltserhöhung...für was eigentlich....bei mir gibts auch nix und bei uns im Haus sind von 6 Parteien 3 Hartz IV Empfänger die kriegen auch keine Honorar-Erhöhung.

Nix für ungut...
Grüßle :schock:

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
....die hat doch gedacht sie kriegt eine Gehaltserhöhung...für was eigentlich....bei mir gibts auch nix und bei uns im Haus sind von 6 Parteien 3 Hartz IV Empfänger die kriegen auch keine Honorar-Erhöhung


Mal ganz ehrlich, diese Begründung ist ziemlich armselig und daneben. Klar tun Preiserhöhungen an allen Ecken und Enden uns allen, die nicht mehr Gehalt bekommen, ziemlich weh. Aber eine höher Verwaltervergütung heißt auch nicht automatisch mehr Gehalt für den Verwalter (hach würde mich sowas freuen!), denn auch Verwalter haben einen deutlich gestiegenen Kostendruck!

lg R.M.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

PS: zurück zur Ausgangsfrage: wenn ein Verlangen nach Erhöhung der Verwaltervergütung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann dieses Erhöhungsverlangen sowieso und auch ein entsprechender Mehrheitsbeschluß JEDERZEIT erfolgen. Die Vergütungserhöhung hat ja Eure Verwalterin ordnungsgemäß auf die TO gesetzt.

Das ganze ist vollkommen unabhängig vom Vertrag und dessen Laufzeit (Es sei denn, die Vergütung wurde als für die Laufzeit fest vereinbart). Und da Eure Verwalterin wohl noch bis 2009 bestellt ist und anzunehen ist, dass der Verwaltervertrag dementsprechend ebenfalls bis 2009 läuft, braucht sie in 2008 jedenfalls nicht über eine Vertragsverlängerung oder Verwalterbestellung diskutieren.

Und ob Eure Verwalterin einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss zur Erhöhung der Vergütung bekommt, liegt ja wohl an den Mehrheiten in der Versammlung - da muss man die Verwalterin nicht schon im Vorfeld angehen.

Wenn Du eine Kündigung wünschst, dann musst Du Ihr das schon mitteilen als Antrag zur Tagesordnung, da eine Kündigung üblicherweise einen Vertrag vorzeitig beendet. Nun kenne ich Euren Vertrag nicht, aber ebenso üblicherweise ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Einen solch wichtigen Grund stellt das Verlangen nach einer höheren Vergütung jedenfalls nicht dar.

lg R.M.

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#5
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

@ R.M.

Natürlich wünsche ich mir eine Kündigung!
Aber ich bin ja auch nicht auf der Milchsuppe dahergeschwommen, d.h. daß eine Jährchen kann ich schon noch aussitzen.
Auch wollten wir sie schon mal loswerden, weil sie uns alle über den Tisch gezogen hat, da wollte sie konkret ein Abfindungsangebot von uns...der Hammer..aber Gehaltserhöhung. Und wieso lieg ich mit meiner Aussage daneben!? Ich gehe arbeiten für mein Geld und krieg keine Erhöhung weil es dieses Jahr mal wieder eine 0-Runde gibt. Meine Verwalterin hat im vergangenen Jahr nichts gemacht ausser der Abrechnung. Wenn das 1 Tag mit 8 Stunden im Jahr dauert dann ist sie reichlich bedient...ansonsten mach ich den Job auch noch!!!!


Heute abend ist Versammlung und da kriegt sie von mir auf jeden Fall gesteckt dass sie meine Stimme nicht mehr hat. :fight:

Gruß

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schon komisch, dass sie als TOP eine Honorarerhöhung auf die Liste gesetzt hat, obwohl ihr Vertrag noch bis 2009 gültig ist und sie, laut Deiner Aussage, letztes Jahr außer Jahresabrechnung nichts zu tun hatte.

Wie hat sie euch denn über den Tisch gezogen?

Schreib bitte mal was da heute Abend bei raus kam :)

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Akinci: ich kann natürlich nicht beurteilen, wie gut oder schlecht Eure Verwalterin tatsächlich ist. Aus eigener Praxis begegnen mir aber oft genug Vorwürfe, wofür man als Verwalter eigentlich Geld bekommt. Mein Dagegenhalten ist daher eher allgemeiner Natur.

Natürlich gibt es auch mal Gemeinschaften und Jahre, wo man als Verwalter weniger tun musste (und dafür bei einer anderen Gemeinschaft um so mehr zu tun hatte). Dennoch ist die Jahresabrechnung bestimmt nicht das Einzige, was sie im Jahr getan hat. Da gehört schon ein wenig mehr zu den Aufgaben und Pflichten, die man als Eigentümer nicht unbedingt sieht.

lg R.M.

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