Hallo!
Anstellung zum 01.04.13 lt. Arbeitsvertrag.
- unbefristet
- 6 Mo Probezeit im AV verankert (mit Hinweis gesetzliche Fristen)
- nach der Probezeit kann sowohl AG als auch AN mit einer Frist von 3 Mo kündigen.
Zu meiner Frage: bis zu welchem Datum hätte die Probezeitkündigung ausgesprochen werden müssen?
Wenn ich es richtig gerechnet habe, so ist das letzte Datum für eine fristgerechte (14Tage) Kdg. innerhalb der PZ am 17.09.abgelaufen, oder? Was würde nun geschehen, wenn AG sich doch dazu entschließen sollte, mir die PZ-Kdg. / "normale" Kdg. auszuhändigen. So müsste doch die Frist von 3 Mo eingehalten werden, oder?
Mein Urlaub geht über das offizielle Probezeitende, sprich 17.09.
Danke für eure Mühe
Gruß,
fsm
Ablauf der Probezeit innerhalb Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Probezeit geht bis zum 30.9 (6 Monate).
quote:
Wenn ich es richtig gerechnet habe, so ist das letzte Datum für eine fristgerechte (14Tage) Kdg. innerhalb der PZ am 17.09.abgelaufen, oder?
Nein. Das letzte Datum für eine "für eine fristgerechte (14Tage) Kdg. innerhalb der PZ" ist der 30.9. Der AG könnte also noch am 30.9 zum 14.10 kündigen. Für die Geltung der kurzen Frist reicht aus, dass dir die Kündigung innerhalb der Probezeit übergeben wird.
quote:
Was würde nun geschehen, wenn AG sich doch dazu entschließen sollte, mir die PZ-Kdg. / "normale" Kdg. auszuhändigen. So müsste doch die Frist von 3 Mo eingehalten werden, oder?
Die dreimonatige Frist muss erst eingehalten werden, wenn dir die Kündigung nach dem 30.9 übergeben wird.
...und ob die Kündigung im Urlaub ausgesprochen wird oder nicht ist irrelevant, die Kündigung muss nur noch im September zugestellt werden.
Liebe Grüße
Line
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Ok vielen Dank für die Info.
Und wie verhält sich das mit dem Urlaub? Der wurde mir bis zum 4.10. genehmigt. Also über das Probezeitende hinaus. Wie verhält sich das dann rechtlich?
Vielen Dank
Gruß,
fsm
Hallo fsm,
das ist unabhängig davon. Will der Arbeitgeber Dir kündigen, kann er das auch während Deines Urlaubs tun. Es reicht aus, wenn das Schreiben bis zum 30.09. bei Dir im Briefkasten ist unabhängig davon ob Du zu Hause bist oder nicht.
Liebe Grüße
Line
Darüber hinaus gehend kann im Vertrag sogar vereinbart werden, dass eine Kündigung jederzeit - ohne Angaben von Gründen - innerhalb der Probezeit möglich ist.
Ansonsten: Jeder AG wird so schlau sein und eine Kündigung per Einschreiben verschicken, damit er einen Nachweis hat, wann die Kündigung angekommen ist. Dabei zählt nicht, ob du auch Zuhause warst.
Das kann beim Arbeitsamt ein echtes Problem werden, denn wenn du - während die Kündigung im Briefkasten erhalten hast - im Urlaub bist und dich dann nicht arbeitslos melden kannst, kannst du unter Umständen sogar eine Sperre erhalten. Dann musst du erst wieder einen Widerspruch einlegen & ähnliches. Viel Tamtam.
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